Vorgeschlagene Änderungen
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2006/48/EG und 2006/49/EG im Hinblick auf die Eigenkapitalanforderungen für Handelsbuch und Weiterverbriefungen und im Hinblick auf die aufsichtliche Überprüfung der Vergütungspolitik vorgelegt, der laut einer Pressemitteilung der EU darauf abzielt, die Banken zu einer strengeren Bewertung ihrer Handelsbuchrisiken zu verpflichten, die Eigenkapitalanforderungen für Weiterverbriefungen zu erhöhen, das Marktvertrauen durch striktere Pflichten zur Offenlegung von Verbriefungsrisiken zu stärken und die Banken zu soliden Vergütungspraktiken zu verpflichten, die eine übermäßige Risikobereitschaft weder fördern noch belohnen.
Den neuen Vorschriften zufolge sollen Banken, die bei Anlagen in hochkomplexe Weiterverbriefungen nicht nachweisen können, dass sie alle damit verbundenen Risiken kennen, Beschränkungen unterliegen. Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen die Vergütungspolitik der Banken überprüfen und für den Fall, dass diese den neuen Anforderungen nicht genügen, Sanktionen verhängen dürfen. Der Vorschlag, mit dem die bestehenden Eigenkapitalrichtlinien geändert werden sollen, sei Teil der Maßnahmen, die die EU in Reaktion auf die Finanzkrise eingeleitet hat.
Eigenkapitalrichtlinien (2006/48/EG und 2006/49/EG)
Die beiden Eigenkapitalrichtlinien (2006/48/EG und 2006/49/EG) zielen darauf ab, die finanzielle Solidität von Banken und Wertpapierfirmen sicherzustellen. Gemeinsam legen die Richtlinien fest, wie viele Eigenmittel Banken und Wertpapierfirmen vorhalten müssen, um ihre Risiken abzudecken und ihre Kunden zu schützen. Damit dieser Rechtsrahmen den Anforderungen des Finanzsystems als Ganzem gerecht werde, müsse er regelmäßig aktualisiert und weiterentwickelt werden. Im Wesentlichen werden folgende Änderungen vorschlagen:
Eigenkapitalvorschriften für Weiterverbriefungen
Weiterverbriefungen sind komplexe Finanzprodukte, die zur Entstehung der Finanzkrise beigetragen hätten. Banken, die diese Produkte halten, könnten unter bestimmten Umständen erheblichen Verlustrisiken ausgesetzt sein. Um zu gewährleisten, dass die Banken den mit diesen Produkten verbundenen Risiken angemessen Rechnung tragen, sollen Weiterverbriefungen dem Vorschlag zufolge mit höheren Eigenkapitalanforderungen belegt werden.
Offenlegung von Verbriefungsrisiken
Eine angemessene Offenlegung der Risiken von Banken sei für das Vertrauen des Marktes unerlässlich. Die neuen Vorschriften würden die Offenlegungspflichten verschärfen, um das Marktvertrauen, ohne das die Interbanken-Kreditvergabe nicht wieder in Gang gebracht werden kann, zu erhöhen.
Eigenkapitalanforderungen für das Handelsbuch
Das Handelsbuch umfasst alle Finanzinstrumente, die eine Bank hält, um sie kurzfristig weiter zuveräußern oder um andere Instrumente im Handelsbuch abzusichern. Mit dem Vorschlag soll die Bewertung der Handelsbuchrisiken geändert werden, um zu gewährleisten, dass die Banken dabei den potenziellen Verlusten, die aufgrund ungünstiger Marktentwicklungen in Stresssituationen wie in letzter Zeit eintreten könnten, in vollem Umfang Rechnung tragen.
Vergütungspolitik und -praxis der Banken
Dem Vorschlag zufolge sollen Banken und Wertpapierfirmen zu einer soliden Vergütungspolitik verpflichtet werden, die übermäßige Risikobereitschaft weder fördert noch belohnt, um auf diese Weise absurde Gehaltsanreize zu beseitigen. Die Bankaufsichtsbehörden sollen Banken, die sich nicht an die neuen Bestimmungen halten, sanktionieren dürfen.