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Liebe Leserinnen und Leser,

unsere Informationen zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben auf diesen Seiten werden seit Beginn des Jahres 2026 nicht mehr aktualisiert. Alle Informationen sind auf dem Stand Ende 2025 eingefroren.

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre jahrelange Treue und Ihr Interesse an unserer Gesetzgebungsübersicht.

Ihre Redaktion beck-aktuell

Ziel des Gesetzes

Das  Gesetz will dazu beitragen, das zivilgesellschaftliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erleichtern.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Rechts-  und  Planungssicherheit  für  steuerbegünstigte  Organisationen  herstellen,
  • Verfahrenserleichterungen für die Mittelverwendung schaffen,
  • Optionen zur Rücklagenbildung und Vermögenszuführung eröffnen,
  • Haftung für ehrenamtlich Tätige beschränken,
  • Voraussetzungen  für  die  Errichtung  von  Verbrauchsstiftungen  konkretisieren,
  • gesellschaftliche Anerkennung des Ehrenamts erhöhen,
  • Verwendung der Abkürzung „gGmbH“ rechtssicher ermöglichen.

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