Das Gesetz will dazu beitragen, das zivilgesellschaftliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erleichtern.
Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:
- Rechts- und Planungssicherheit für steuerbegünstigte Organisationen herstellen,
- Verfahrenserleichterungen für die Mittelverwendung schaffen,
- Optionen zur Rücklagenbildung und Vermögenszuführung eröffnen,
- Haftung für ehrenamtlich Tätige beschränken,
- Voraussetzungen für die Errichtung von Verbrauchsstiftungen konkretisieren,
- gesellschaftliche Anerkennung des Ehrenamts erhöhen,
- Verwendung der Abkürzung „gGmbH“ rechtssicher ermöglichen.