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Ziel des Gesetzes

Das  Gesetz will dazu beitragen, das zivilgesellschaftliche Engagement durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbedingungen zu erleichtern.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Rechts-  und  Planungssicherheit  für  steuerbegünstigte  Organisationen  herstellen,
  • Verfahrenserleichterungen für die Mittelverwendung schaffen,
  • Optionen zur Rücklagenbildung und Vermögenszuführung eröffnen,
  • Haftung für ehrenamtlich Tätige beschränken,
  • Voraussetzungen  für  die  Errichtung  von  Verbrauchsstiftungen  konkretisieren,
  • gesellschaftliche Anerkennung des Ehrenamts erhöhen,
  • Verwendung der Abkürzung „gGmbH“ rechtssicher ermöglichen.

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