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Ziel des Gesetzes

Die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs liegen auf der Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen, den zeitnahen Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden, der Vermeidung von Doppelmeldungen zur Berufsgenossenschaft sowie der Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden: 

  • Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung,
  • Erleichterungen bei Vorhaltung von Datenverarbeitungssytemen für steuerliche Zwecke,
  • Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe,
  • Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze auf 22.000 € Vorjahresumsatz,
  • Zeitlich befristete Abschaffung der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer,
  • Anhebung der lohnsteuerlichen Pauschalierungsgrenze von 62 € auf 100 € für Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung,
  • Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags von 500 € auf 600 € für betriebliche Gesundheitsförderung,
  • Anhebung der Arbeitslohngrenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung,
  • Pauschalierung der Lohnsteuer für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer,
  • Erhöhung der Grenzbeträge für Hilfeleistung durch Lohnsteuervereine,
  • Wegfall der Anmeldepflicht zur Unfallversicherung für Unternehmer, die eine Gewerbeanzeige erstattet haben,
  • Einführung der Textform für die Mitteilung einer Entscheidung des Arbeitgebers über einen Teilzeitwunsch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz,
  • Bürokratieabbau für Bescheinigungs- und Informationspflichten des Anbieters von Altersvorsorgeverträgen gegenüber dem Steuerpflichtigen,
  • Erteilung von Auskünften über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse; Einführung einer elektronischen Übermittlungspflicht.

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