Die Schwerpunkte des Gesetzentwurfs liegen auf der Vereinheitlichung von Grenz- und Schwellenwerten in verschiedenen Rechtsbereichen, den zeitnahen Betriebsprüfungen durch die Finanzbehörden, der Vermeidung von Doppelmeldungen zur Berufsgenossenschaft sowie der Überprüfung von Schwellenwerten vor allem im Steuer- und Sozialrecht. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Einführung einer elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung,
- Erleichterungen bei Vorhaltung von Datenverarbeitungssytemen für steuerliche Zwecke,
- Option eines digitalen Meldescheins im Beherbergungsgewerbe,
- Anhebung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmergrenze auf 22.000 € Vorjahresumsatz,
- Zeitlich befristete Abschaffung der Verpflichtung zur monatlichen Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Neugründer,
- Anhebung der lohnsteuerlichen Pauschalierungsgrenze von 62 € auf 100 € für Beiträge zu einer Gruppenunfallversicherung,
- Anhebung des steuerfreien Höchstbetrags von 500 € auf 600 € für betriebliche Gesundheitsförderung,
- Anhebung der Arbeitslohngrenze zur Lohnsteuerpauschalierung bei kurzfristiger Beschäftigung,
- Pauschalierung der Lohnsteuer für beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer,
- Erhöhung der Grenzbeträge für Hilfeleistung durch Lohnsteuervereine,
- Wegfall der Anmeldepflicht zur Unfallversicherung für Unternehmer, die eine Gewerbeanzeige erstattet haben,
- Einführung der Textform für die Mitteilung einer Entscheidung des Arbeitgebers über einen Teilzeitwunsch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz,
- Bürokratieabbau für Bescheinigungs- und Informationspflichten des Anbieters von Altersvorsorgeverträgen gegenüber dem Steuerpflichtigen,
- Erteilung von Auskünften über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse; Einführung einer elektronischen Übermittlungspflicht.