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unsere Informationen zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben auf diesen Seiten werden seit Beginn des Jahres 2026 nicht mehr aktualisiert. Alle Informationen sind auf dem Stand Ende 2025 eingefroren.

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Ziel des Gesetzes

Neben einer Weiterführung der bereits beschlossenen Digitalisierungsschritte sollen durch den Gesetzentwurf im Strafverfahrensrecht Erleichterungen bei der Strafantragstellung und weiteren derzeit bestehenden Schriftformerfordernissen geschaffen sowie den Verfahrensbeteiligten die Teilnahme an der Revisionshauptverhandlung im Wege der Videokonferenz ermöglicht werden. Im Insolvenzrecht sollen die Möglichkeiten der elektronischen Forderungsanmeldung und der elektronischen Kommunikation mit den Insolvenzgläubigern erweitert werden. Zudem soll das Schriftformerfordernis für Vergütungsberechnungen der Rechtsanwälte entfallen. 

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