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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf sieht eine Neukonzeption des Bundesdatenschutzgesetzes vor, die aufgrund der am 27.04.2016 verabschiedeten EU-Datenschutz-Grundverordnung bis Mai 2018 erfolgen muss. Die künftig unmittelbar geltende Datenschutz-Grundverordnung wird dadurch um die Bereiche ergänzt, in denen den Mitgliedstaaten Gestaltungsspielräume verbleiben.Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Änderungen des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des MAD-Gesetzes, des BND-Gesetzes, des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und des Artikel-10-Gesetzes vor, die aus der Ablösung des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes resultieren.

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