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Ziel des Gesetzes

Mit dem Sozialschutz-Paket II sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich zu mindestens 50 Prozent in Kurzarbeit befinden, ab dem vierten Monat des Bezugs von Kurzarbeitergeld 70 Prozent ihres entgangenen Nettolohns erhalten und ab dem siebten Monat 80 Prozent. Beschäftigte mit Kindern erhalten 77 beziehungsweise 87 Prozent.

Die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Kurzarbeiter werden ausgeweitet: Ab 1. Mai dürfen sie in allen Berufen bis zur vollen Höhe ihres bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen. Die Beschränkung auf systemrelevante Berufe wird aufgehoben. Die Regelungen gelten bis Jahresende. 

Darüber hinaus wird die Zahlung von Arbeitslosengeld für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 1. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetzentwurf noch zustimmen.

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