Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen tätige Personen geimpft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen Covid-19 besitzen müssen. Für bestehende und bis zum 15.03.2022 einzugehende Tätigkeitsverhältnisse müssen die Nachweise bis zum 15.03.2022 vorliegen. Neue Tätigkeitsverhältnisse sollen ab dem 16.03.2022 nur bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises eingegangen werden können.