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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Menschen mit Behinderungen, die auf Unterstützung wie z.B. persönliche Assistenzen oder Psychotherapie aus der Eingliederungshilfe angewiesen sind, die für sie notwendigen Reha-Leistungen nicht mehr bei verschiedenen Leistungsträgern separat beantragen müssen. Darüber hinaus soll die frühzeitige Unterstützung bei der Rehabilitation verbessert und eine unabhängige Beratung bei konkreten Fragen gewährleistet werden. Der Leistungskatalog der Eingliederungshilfe soll konkretisiert werden, Elternassistenz und Assistenz in der Weiterbildung und im Studium sollen ausdrücklich geregelt werden und neue Jobchancen in Betrieben für Werkstattbeschäftigte sollen durch ein Budget für Arbeit geschaffen werden. Im Arbeitsumfeld ist vorgesehen, dass die Vertretungsrechte für Schwerbehindertenvertretungen und Werkstatträte gestärkt werden. Die Eingliederungshilfe soll aus der Sozialhilfe herausgelöst werden.

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