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Ziel des Gesetzes

Durch den Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2013/34/EU bis zum 20.07.2015 in nationales Recht umgesetzt werden.

Folgende Änderungen sind unter anderem vorgesehen:

  • Kleinere Anpassungen der bilanzrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
  • Anhebung der Schwellenwerte für die Einordnung kleiner, mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie mittelgroßer und großer Konzerne
  • Verringerung der Anhangangaben insbesondere für kleine Kapitalgesellschaften
  • Wiedereinführung der Möglichkeit der gesonderten Anteilsbesitzliste
  • Neue Regelungen für die Transparenz von Unternehmen des Rohstoffsektors über Zahlungen an staatliche Stellen

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