Durch den Gesetzentwurf soll die Richtlinie 2013/34/EU bis zum 20.07.2015 in nationales Recht umgesetzt werden.
Folgende Änderungen sind unter anderem vorgesehen:
- Kleinere Anpassungen der bilanzrechtlichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
- Anhebung der Schwellenwerte für die Einordnung kleiner, mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie mittelgroßer und großer Konzerne
- Verringerung der Anhangangaben insbesondere für kleine Kapitalgesellschaften
- Wiedereinführung der Möglichkeit der gesonderten Anteilsbesitzliste
- Neue Regelungen für die Transparenz von Unternehmen des Rohstoffsektors über Zahlungen an staatliche Stellen