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Ziel des Gesetzes

Da seit fast 30 Jahren keine wesentlichen Änderungen am Betriebsverfassungsgesetz vorgenommen wurden, entsprachen die heutigen Regelungen nach Auffassung der Bundesregierung nicht mehr den veränderten Umständen in der Arbeits- und Wirtschaftswelt. Durch die Strukturveränderungen in Betrieben und Unternehmen und aufgrund des komplizierten Wahlrechts sei die Anzahl der Betriebsräte immer weiter zurückgegangen, so die Bundesregierung. Dieser Rückgang soll durch die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes aufgehalten werden. Außerdem soll die Arbeit des Betriebsrates an die neuen Produktions- und Arbeitsmethoden angepasst werden. Durch die Reform soll insgesamt die betriebliche Mitbestimmung der Arbeitnehmer gestärkt werden (Zur detaillierten Zielsetzung vergleiche BT-Drs. 14/5741 Seite 1).

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