Durch den Gesetzentwurf sollen die Möglichkeiten für die Sozialpartner, über Tarifverträge betriebliche Versorgungssysteme zu gestalten, erweitert werden. Die Sozialpartner sollen künftig auch sogenannte reine Beitragszusagen vereinbaren, über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Options- beziehungsweise Opting-Out-Systeme in den Unternehmen und Betrieben einführen können. Daneben ist die Einführung eines spezifischen Fördermodells für Geringverdiener geplant. Zudem soll die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfacht werden.