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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf dient in erster Linie der Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie im Bereich der Tätigkeiten der Rechtsanwälte, der Patentanwälte und der unter das Rechtsdienstleistungsgesetz fallenden Berufe. Die bereits bestehenden Regelungen über die Ablegung einer Eignungsprüfung, die Rechtsanwälten und Patentanwälten aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz die Zulassung zur deutschen Anwaltschaft ermöglicht, sollen an die Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie angepasst werden. Über die vorübergehende und gelegentliche Erbringung von Dienstleistungen in Deutschland durch Patentanwälte aus den vorgenannten Staaten sollen neue Vorschriften erlassen werden. Für Patentanwälte soll in diesem Zusammenhang das bisherige Gesetz über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft aufgehoben und durch das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland ersetzt werden.

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