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Ziel des Gesetzes

Durch das Gesetz soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit als Teil der Zollverwaltung (FKS) in die Lage versetzt werden, nicht nur Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zu prüfen, bei denen tatsächlich Dienst- oder Werkleistungen erbracht wurden, sondern auch Fälle zu prüfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen, oder bei denen Dienst- oder Werkleistungen nur vorgetäuscht werden, um zum Beispiel unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Die Aufgaben und Befugnisse der FKS sollen dafür erweitert werden:

  • Schaffung einer Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf die Bekämpfung von Sozialleistungsbetrug, zum Beispiel durch Scheinarbeitsverhältnisse und vorgetäuschte Selbstständigkeit, und damit Erweiterung des Prüfungsauftrages der FKS auf vorgetäuschte Arbeitsverhältnisse und vorgetäuschte selbstständige Tätigkeit,
  • Erweiterung des Prüfungsauftrages der FKS im Hinblick auf Anhaltspunkte für unberechtigten Kindergeldbezug und Schaffung einer Sofortmitteilungspflicht gegenüber den zuständigen Familienkassen, um die Rechtmäßigkeit des Kindergeldbezuges sicherzustellen,
  • Verbesserung des Datenaustausches zwischen der FKS und den übrigen beteiligten Behörden, insbesondere den Jobcentern und Familienkassen, den Finanzämtern sowie den Strafverfolgungsbehörden und Polizeivollzugsbehörden, und
  • Schaffung einer Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS im Hinblick auf das unzulässige Anbieten der Arbeitskraft zur Schwarzarbeit im öffentlichen Raum, um bereits die Anbahnung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung effektiv verhindern zu können.

Zur Umsetzung dieser Ziele sieht der Gesetzentwurf u.a. Änderungen am Einkommensteuergesetz und der Abgabenordnung vor.

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