Das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements bringt nach Angaben des Bundesministeriums für Finanzen forgende Neuerungen:
- Vereinheitlichung und Anhebung der Höchstgrenzen für den Spendenabzug von bisher 5% (zur Förderung kirchlicher, religiöser und gemeinnütziger Zwecke)
bzw 10 % (für mildtätige, wissenschaftliche und als besonders förderungswürdig anerkannte kulturelle Zwecke) des Gesamtbetrages der Einkünfte (§ 10b Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG) auf 20 % für alle förderungswürdigen Zwecke.
- Verdoppelung der Umsatzgrenze für den Spendenabzug.
- Abschaffung des zeitlich begrenzten Vor- und Rücktrags beim Abzug von Großspenden und der zusätzlichen Höchstgrenze für Spenden an Stiftungen. Dafür Einführung eines zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags.
- Senkung des Satzes, mit dem pauschal für unrichtige Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen zu haften ist, von 40 % auf 30 % der Zuwendungen.
- Einführung einer steuerfreien Pauschale für alle Verantwortungsträger in Vereinen in Höhe von 500 €
- Erleichterter Spendennachweis bis 200 €.