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Ziel des Gesetzes

Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes soll die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie umgesetzt werden. Diese bezweckt eine europaweit einheitlich garantierte Bekämpfung des Insiderhandels und des Missbrauchs der Kapitalmärkte.

Der Entwurf zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz sieht Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz, Verkaufsprospektgesetz, Börsengesetz und der WpÜG-Angebotsverordnung vor.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Erweiterung der Prospektpflicht auf nicht in Wertpapieren verbriefte Anlageformen
  • Änderung der Zusammensetzung des Börsenrates
  • Stärkung der Haftungsansprüche der Anleger
  • Modernisierung des Insiderrechts, des Rechts der Ad-hoc-Publizität und der Regelungen zu Marktmanipulationen

Zur detaillierten Zielsetzung siehe Begründung Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/3493).

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