Mit dem Gesetz zur Verbesserung des Anlegerschutzes soll die EU-Marktmissbrauchsrichtlinie umgesetzt werden. Diese bezweckt eine europaweit einheitlich garantierte Bekämpfung des Insiderhandels und des Missbrauchs der Kapitalmärkte.
Der Entwurf zum Anlegerschutzverbesserungsgesetz sieht Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz, Verkaufsprospektgesetz, Börsengesetz und der WpÜG-Angebotsverordnung vor.
Im Einzelnen bedeutet dies:
- Erweiterung der Prospektpflicht auf nicht in Wertpapieren verbriefte Anlageformen
- Änderung der Zusammensetzung des Börsenrates
- Stärkung der Haftungsansprüche der Anleger
- Modernisierung des Insiderrechts, des Rechts der Ad-hoc-Publizität und der Regelungen zu Marktmanipulationen
Zur detaillierten Zielsetzung siehe Begründung Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/3493).