Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz will weiterer Anreize für kapitalgedeckte zusätzliche Altersvorsorge schaffen durch:
- Verbesserungen des Verbraucherschutzes durch ein verpflichtendes normiertes Produktinformationsblatt,
- Maßnahmen bei der Basisversorgung im Alter,
- kapitalbildende Anlageprodukte (Riester-Rente) und selbst genutztes Wohneigentum (Eigenheimrente),
- mögliche Absicherung von Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung,
- Änderung verschiedener Vorschriften des Einkommensteuergesetzes,
- Änderung und Einfügung verschiedener Vorschriften des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes,
- Änderung §§ 1, 2, 11 und 18 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung sowie § 31 Wertpapierhandelsgesetz,
- Ausweitung einer Verordnungsermächtigung.