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Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes laut Gesetzesbegründung

Richtlinienumsetzung

Der von den Staats- und Regierungschefs im Rahmen der G20-Gipfel des Jahres 2009 in London und Pittsburgh gefasste Beschluss zur Regulierung systemisch relevanter Finanzinstitute wurde auf europäischer Ebene im Hinblick auf die Regulierung von Managern alternativer Investmentfonds (AIFM) durch die Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.06 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds und zur Änderung der Richtlinien 2003/41/EG und 2009/65/EG und der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009 und (EU) Nr. 1095/2010 (ABl. L 174 vom 01.07.2011, S. 1) (AIFM-Richtlinie) umgesetzt. Mit der Richtlinie werden gemeinsame Anforderungen für die Zulassung von und die Aufsicht über Manager alternativer Investmentfonds festgeschrieben, um für die damit zusammenhängenden Risiken und deren Folgen für Anleger und Märkte in der Union ein gemeinsames Vorgehen zu gewährleisten. Die AIFM-Richtlinie ist am 21.07.2011 in Kraft getreten, das Gesetzgebungsverfahren zu ihrer Umsetzung muss bis zum 22.07.2013 abgeschlossen sein.

Mit der Verordnung über Europäische Risikokapitalfonds soll ein EU-einheitlicher Rahmen für Risikokapital das Wachstum von kleinen und mittleren Unternehmen durch einen verbesserten Zugang zu dieser Finanzierungsart fördern. Zudem soll mit der Verordnung über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum der Kapitalfluss an Sozialunternehmen verbessert werden.

Neben diesen neuen Regulierungsmaßnahmen gibt es bereits im Investmentfondsbereich die Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW-Richtlinie). Die OGAW-Richtlinie ist in der Bundesrepublik Deutschland im Investmentgesetz umgesetzt.

Schaffung eines Kapitalanlagegesetzbuchs

Durch das vorliegende Gesetz soll ein Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen werden, in dem sämtliche der oben genannten europäischen Regulierungsmaßnahmen aufgenommen werden, indem

  • die AIFM-Richtlinie umgesetzt wird,
  • unter Aufhebung des Investmentgesetzes die Regelung der OGAW-Richtlinie integriert wird und
  • die für die Anwendung der Europäischen Verordnung über Risikokapital und der Europäischen Verordnung über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum erforderlichen Regelungen aufgenommen werden.

Ziel ist es, mit dem Kapitalanlagegesetzbuch ein in sich geschlossenes Regelwerk für Investmentfonds und ihre Manager zu schaffen. Durch dieses Regelwerk soll der Aufsichts- und Regulierungsrahmen fortentwickelt und an die geänderten europäischen Vorgaben angepasst werden. Das Gesetz leiste damit einen Beitrag zur Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes im Investmentfondsbereich und diene gleichzeitig dazu, für den Schutz der Anleger einen einheitlichen hohen Standard zu schaffen.

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