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Ziel des Gesetzes

Durch den Gesetzentwurf sollen die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union zur EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke (sog. „schwarze Liste“) sowie die seitdem in diesem Zusammenhang durch die Gruppe Verhaltenskodex (Unternehmensbesteuerung) (Code of Conduct Group) verhandelten und vom Rat gebilligten Maßnahmen durch die Schaffung eines neuen Stammgesetztes „Gesetz zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb“ in das deutsche Recht umgesetzt werden. Ziel ist es, Staaten und Gebiete, die anerkannte Standards in den Bereichen Transparenz in Steuersachen, unfairen Steuerwettbewerb und bei der Umsetzung der BEPS-Mindeststandards nicht erfüllen, dazu anzuhalten, Anpassungen zur Umsetzung und Beachtung internationaler Standards im Steuerbereich vorzunehmen. 

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