Wesentliche Inhalte des Reformvorhabens:
- Neustrukturierung und Stärkung der Abschlussprüferaufsicht sowie Änderungen des Berufsrechts (WPO) unter weitest möglichem Erhalt der beruflichen Selbstverwaltung,
- Einführung neuer oder strengerer berufsrechtlicher Regelungen, etwa zum Qualitätssicherungssystem, zu den Unabhängigkeitsanforderungen an Abschlussprüfer und zu Dokumentationspflichten,
- Umsetzung von Erleichterungen für kleinere und mittelgroße Prüferpraxen,
- Wiedereinführung der Möglichkeit einer verkürzten Prüfung zum Wirtschaftsprüfer für vereidigte Buchprüfer,
- Neuordnung der Berufsaufsicht und des berufsgerichtlichen Verfahrens, u.a. durch Ermöglichung von Sanktionen gegen Prüfgesellschaften,
- Aufhebung der sogenannten Firewall, so dass Berufspflichtverstöße, die bei einer Qualitätskontrolle festgestellt werden, zu berufsaufsichtlichen Verfahren und Sanktionen führen können.