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Ziel des Gesetzes

Mit dem vom Kabinett beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression soll der Beschluss des Koalitionsausschusses vom 06.11. 2011 umgesetzt werden, die Bürgerinnen und Bürger in den Jahren 2013 und 2014 von Wirkungen der kalten Progression zu entlasten, teilt das Bundesfinanzministerium mit. Der geplante Ausgleich habe ein Volumen von insgesamt sechs Milliarden Euro pro Jahr. Er soll 2013 und 2014 in zwei Schritten umgesetzt werden und folgende Eckpunkte umfassen:

  • Der Grundfreibetrag soll bis 2014 um insgesamt 350 Euro bzw. 4,4 Prozent auf 8.354 Euro angehoben werden.
  • Der Tarifverlauf soll bis 2014 ebenfalls um insgesamt 4,4 Prozent angepasst werden.
  • Die Bundesregierung soll künftig alle zwei Jahre überprüfen, wie die kalte Progression wirkt und ob nachgesteuert werden muss.

Höherer Grundfreibetrag

Arbeitseinkünfte bleiben nach geltendem Recht bis zum Erreichen des Existenzminimums steuerfrei. Dafür sorgt der so genannte Grundfreibetrag, dessen Höhe alle zwei Jahre geprüft wird, damit er nicht unter das Existenzminimum sinkt. Diese Anpassung ist verfassungsrechtlich geboten. Die vorgesehene Erhöhung des Grundfreibetrags um insgesamt 350 Euro soll in zwei Schritten erfolgen und entspricht dem heute absehbaren Anstieg des steuerlichen Existenzminimums. Der Grundfreibetrag steigt zunächst um 126 Euro zum 01.01.2013 und um weitere 224 Euro zum 01.01.2014.

Anpassung des Steuertarifs

Im Zusammenhang mit der Anhebung des Grundfreibetrags um insgesamt 4,4 Prozent soll eine Anpassung der Steuertarife in gleichem Umfang erfolgen. Wenn nur der Grundfreibetrag stiege, würde sich der Eingangssteuersatz erhöhen. Mit einer Veränderung der Steuertarife verschiebt sich die gesamte Steuerkurve und der Eingangssteuersatz bleibt gleich. Die Anpassung des Tarifverlaufs um einen festen Prozentsatz sorge dafür, dass der Effekt der kalten Progression für alle in gleichem Umfang ausgeglichen werde.

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