Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Regelungen vor:
- Anhebung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum
2025 und ab 2026,
- Erhöhung des Kindergeldes mit Wirkung zum 1. Januar 2025 um weitere 5 Euro auf 255 Euro pro
Kind im Monat,
- Überführung der Steuerklassen III und V
in das Faktorverfahren,
- Klarstellungen zur Gemeinnützigkeit.