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Liebe Leserinnen und Leser,

unsere Informationen zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben auf diesen Seiten werden seit Beginn des Jahres 2026 nicht mehr aktualisiert. Alle Informationen sind auf dem Stand Ende 2025 eingefroren.

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre jahrelange Treue und Ihr Interesse an unserer Gesetzgebungsübersicht.

Ihre Redaktion beck-aktuell

Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Anhebung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2025 und ab 2026,
  • Erhöhung des Kindergeldes mit Wirkung zum 1. Januar 2025 um weitere 5 Euro auf 255 Euro pro Kind im Monat,
  • Klarstellungen zur Gemeinnützigkeit.

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