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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf sieht unter anderem folgende Regelungen vor:

  • Anhebung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag für den Veranlagungszeitraum 2025 und ab 2026,
  • Erhöhung des Kindergeldes mit Wirkung zum 1. Januar 2025 um weitere 5 Euro auf 255 Euro pro Kind im Monat,
  • Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren,
  • Klarstellungen zur Gemeinnützigkeit.

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