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Ziel des Gesetzes

Da es in Deutschland bislang noch keine gesetzliche Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und Unternehmensübernahmen gibt, sei es endlich notwendig, eine derartige Regelung zu schaffen, so die Bundesregierung. Grund dafür sei vor allem die weltweite Zunahme von Unternehmensübernahmen und das wegen der Einführung des Euros erwartete Wachstum von Fusionen und Übernahmen. Letztendlich führe das Gesetz zu einer Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und trage zu einer nachhaltigen Modernisierung des Standortes Deutschland bei. (Weitere Informationen zum Ziel des Gesetzes siehe Vorblatt und Begründung Allgemeiner Teil des Regierungsentwurfs)

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