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Entwicklungsgeschichte

19. Juli 2006 Die Bundesregierung beschließt einen Entwurf für das Zweite Gesetz zur Modernisierung der Justiz.
22. September 2006 Der Bundesrat nimmt in seiner 825. Sitzung  zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgesetzes Stellung (BR-Drucksache 550/06).
26. Oktober 2006 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (BT-Drucksache 16/3038) statt.
8. November 2006 Der Abgeordnete Jerzy Montag und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bringen einen eigenen Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung von Befristungsregelungen im Gesetz zur
Entlastung der Rechtspflege und im Einführungsgesetz zur Zivilprozessordnung
(Justizmodernierungsauskopplungsgesetz) im Bundestag ein.
24. November 2006 Im Rechtsausschuss des Bundestages findet die öffentliche Expertenanhörung statt.
30. November 2006

Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Modernisierung der Justiz (BT-Drucksache 16/3038) statt. Der Entwurf wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses auf Drucksache 16/3640 angenommen. Der Entwurf eines Justizmodernisierungsauskopplungsgesetzes des Abgeordneten Jerzy Montag und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 16/3282 wird in zweiter Beratung gemäß Buchstabe b der Beschlussempfehlung abgelehnt.

15. Dezember 2006 Der Bundesrat stimmt dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes zu (BR-Drucksache 890/06).

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