22. Februar 2022 |
Das Bundesministerium der Finanzen legt den Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMF). |
8. April 2022 |
Die Bundesregierung leitet den Gesetzentwurf dem Bundesrat zu (BR-Drs. 157/22). |
2. Mai 2022 |
Die Bundesregierung legt ihren Gesetzentwurf vor und leitet ihn dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 20/1633). |
12. Mai 2022 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
16. Mai 2022 |
Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
20. Mai 2022 |
Der Bundesrat beschließt, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben (BR-Drs. 157/22 Beschluss). |
22. Juni 2022 |
Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/2387). |
23. Juni 2022 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
24. Juni 2022 |
Der Deutsche Bundestag übermittelt dem Bundesrat seinen Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 286/22). |
8. Juli 2022 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 286/22 Beschluss). |
21. Juli 2022 |
Das Zweite Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2022, Teil 1 Nr. 26, S. 1142). |