Ende 1930 | Der Unterausschuss für Schadensrecht der Akademie für Deutsches Recht berät über eine gesetzliche Reform des Schadensersatzrechts. |
1967 | Das Bundesministerium der Justiz verfasst einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung schadensrechtlicher Vorschriften. |
27. März 1998 | Schon in dieser Legislaturperiode wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung ausgearbeitet, der aber nicht mehr abschließend beraten wird. (BR-Drs. 265/98) |
19. Februar 2001 | Der Referentenentwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung schadensrechtlicher Vorschriften, der auf dem alten Gesetzentwurf der Bundesregierung basiert, wird vorgelegt. |
24. September 2001 | Das Bundeskabinett beschliesst den Entwurf eines 2. Schadensersatzrechtsänderungsgesetzes. (Ausführliche Informationen zum Regierungsentwurf vom 24.09.01 als pdf-Dokumente) |
9. November 2001 | Der Bundesrat behandelt den Gesetzentwurf in seiner Plenarsitzung und nimmt dazu Stellung (BR-Drs. 742/01 Anhang B). |
13. Dezember 2001 | Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 14/7752) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in der Rechtsausschuss überwiesen. |
23. Januar 2002 | Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 14/7752) wird im Rechtsausschuss behandelt. Dieser beschließt Sachverständige in einer öffentlichen Anhörung zu befragen. |
27. Februar 2002 | 14 Sachverständige nehmen in einer gemeinsamen öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses und des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf Stellung. (hib-Meldung) |
20. März 2002 | Der Rechtsausschuss behandelt den Entwurf (BT-Drs. 14/7752) in seiner Sitzung. |
18. April 2002 | Der Entwurf wird in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten und in der Fassung der Beschlussempfehlung (BT-Drs. 14/8780) angenommen. |
31. Mai 2002 | Der Bundesrat behandelt den Gesetzentwurf in seiner Plenarsitzung und stimmt ihm zu. |
25. Juli 2002 | Das Gesetz wird verkündet (BGBl. Nr. 50 ab S. 2674). |
1. August 2002 | Das Gesetz tritt in Kraft. |