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Entwicklungsgeschichte

April 1997

Rheinland-Pfalz bringt den Entwurf eines "Zuwanderungs- und Integrationsgesetzes" (BR-Drs. 180/97) im Bundesrat ein. Der Entwurf wird daraufhin in die Ausschüsse überwiesen und nicht weiter behandelt.

1997

Die FDP-Bundestagsfraktion erarbeitet einen nahezu inhaltsgleichen Entwurf.

27. Juni 2000

Der im Jahre 1997 erarbeitete Entwurf der FDP wird neu vorgelegt (BT-Drs. 14/3679).

Herbst 2000

Bundeskanzler Schröder beruft unter Vorsitz von Rita Süssmuth eine unabhängige Kommission ein, die Vorschläge für ein Zuwanderungsgesetz erarbeiten soll.

16. November 2000

Der FDP-Entwurf (BT-Drs. 14/3679) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in den Innenausschuss überwiesen.

4. Juli 2001

Die Zuwanderungskommission legt ihren Bericht vor.

8. November 2001

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/ Die Grünen legen einen Gesetzentwurf vor (BT-Drs. 14/7387). Gleichzeitig legt die Bundesregierung den Entwurf dem Bundesrat zur Stellungnahme vor (BR-Drs. 921/01 entspr. BT-Drs. 14/7987). Dieser wird dort in die Ausschüsse überwiesen.

13. Dezember 2001

Der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/7387) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in den Innenausschuss des Bundestages überwiesen. Gleichzeitig legen die Ausschüsse des Bundesrates ihre Empfehlungen zum Gesetzentwurf vor (BR-Drs. 921/1/01).

20. Dezember 2001

Der Bundesrat behandelt den Gesetzentwurf (BR-Drs. 921/01) in seiner Plenarsitzung und nimmt zum Entwurf Stellung (BR-Drs. 921/01 Anhang B).

14. Januar 2002

Der Bundesrat legt der Bundesregierung den Gesetzentwurf mit seiner Stellungnahme vor (BT-Drs. 14/7987 Anlage 2).

23. Januar 2002

Die Bundesregierung legt ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vor (BT-Drs. 14/8046).

24. Januar 2002

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 14/7987) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und ebenfalls in den Innenausschuss des Bundestages überwiesen.

27. Februar 2002

Der Innenausschuss veröffentlicht seine Beschlussempfehlung (BT-Drs. 14/8395) zu den Gesetzentwürfen in BT-Drs. 14/7987, BT-Drs. 14/7387 und BT-Drs. 14/3679.

1. März 2002

Alle drei Entwürfe werden in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Der FDP-Entwurf (BT-Drs. 14/3679) wird in zweiter Beratung abgelehnt. Der Entwurf in BT-Drs. 14/7378, 14/7987 wird in der Fassung der BT-Drs. 14/8395 mit den von den Berichterstattern übermittelten Korrekturen angenommen.

22. März 2002

Der Bundesrat stimmt dem Gesetz in seiner Plenarsitzung mit 35 Ja-Stimmen gegen 34 Nein-Stimmen zu. Das uneinheitliche Abstimmungsverhalten von Brandenburg führt zu Streitigkeiten, da Bundesratspräsident Wowereit die Zustimmung von Ministerpräsident Stolpe als Zustimmung des Landes Brandenburg wertete, obwohl Innenminister Schönbohm mit Nein votiert hatte. Im Anschluss an die Abstimmung kommt es zu lauten Zwischenrufen und Tumulten und die unionsgeführten Länder verlassen demonstrativ die Plenarsitzung. Auszug aus der Bundesratssitzung)
Das Inkrafttreten des Gesetzes hängt nun nur noch von Bundespräsident Johannes Rau ab, der das Gesetz prüfen muss, bevor er es unterschreibt und in Kraft setzt.

20. Juni 2002

Bundespräsident Johannes Rau unterzeichnet nach zweimonatiger Prüfung das Zuwanderungsgesetz mit der Begründung, dass es nicht Aufgabe des Bundespräsidenten sei, Verfassungsfragen endgültig zu klären. Gleichzeitig verfasst der Bundespräsident einen Brief an den Kanzler sowie die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat.
Die Bundesländer Hessen, Bayern und Thüringen kündigen daraufhin an, vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Zuwanderungsgesetz zu klagen.

25. Juni 2002

Das Gesetz wird verkündet (BGBl. Nr. 38 ab S. 1946).

16. Juli 2002

Insgesamt sechs unionsregierte Länder klagen gemeinsam vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Zuwanderungsgesetz.

11. September 2002

Der Rechtsausschuss des Bundesrates empfiehlt dem Bundesrat durch eine Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht die Verfassungsklage gegen das Zuwanderungsgesetz zu unterstützen.

23. Oktober 2002

Es findet eine mündliche Verhandlung über das Zuwanderungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Voraussichtlich soll das Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht noch in diesem Jahr beendet werden.

18. Dezember 2002

Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Zuwanderungsgesetz für nichtig, da es nach Auffassung des Gerichts wegen der uneinheitlichen Stimmabgabe des Landes Brandenburg im Bundesrat gegen Art. 78 GG verstoße. Das Gesetz tritt somit nicht am 01.01.2003 in Kraft.

Voraussichtlich soll das Gesetz in ungeänderter Fassung erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

9. Januar 2003

Der Wirtschaftsminister und die Justizministerin Baden-Württembergs stellen einen Gesetzentwurf für ein modernes Zuwanderungsgesetz in Deutschland vor. Der Entwurf soll als Grundlage für eine Bundesratsinitiative dienen.

15. Januar 2003

Die Bundesregierung bringt das gescheiterte Zuwanderungsgesetz in ungeänderter Fassung erneut in das Gesetzgebungsverfahren ein. Der Gesetzentwurf wird dabei zunächst dem Bundesrat zugeleitet.

14. Februar 2003

Der Bundesrat nimmt in seiner Plenarsitzung zu dem von der Bundesregierung neu eingebrachten Gesetzentwurf Stellung (BR-Drs. 22/03 Anhang B). Allerdings verzichten die acht Unions-Länder auf Drängen der FDP auf die Abstimmung über ihre 137 Änderungsanträge. Vielmehr fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, einen von einer breiten Mehrheit getragenen Konsens zu suchen.

5. März 2003

Die Bundesregierung nimmt eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zum neu eingebrachten Regierungsentwurf vor (Stellungnahme und Gegenäußerung siehe BT-Drs. 15/522).

11. März 2003

Die FDP legt einen Kompromissvorschlag zur Zuwanderung vor. Der "Entwurf eines Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)" (FDP-Entwurf = BT-Drs. 15/538) basiert auf dem Regierungsentwurf, enthält zusätzlich aber auch Forderungen der Union.

13. März 2003

Der neu eingebrachte Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/420) und der FDP-Entwurf (BT-Drs. 15/538) werden in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Innenausschuss federführend).

10. April 2003

Der Innenausschuss des Bundestages lehnt den Antrag der FDP ab, einen erneute Anhörung zum Zuwanderungsgesetz durchzuführen.

7. Mai 2003

Der Innenausschuss veröffentlicht seine Beschlussempfehlung zu den beiden Gesetzentwürfen. Dabei empfiehlt er den FDP-Entwurf (BT-Drs. 15/538) abzulehnen und den Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/420) anzunehmen.

9. Mai 2003

Die Gesetzentwürfe von Bundesregierung (BT-Drs. 15/420) und FDP (BT-Drs. 15/538) werden im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten. Dabei nimmt er gemäß den Beschlussempfehlungen des Innenausschusses den Regierungsentwurf in dritter Lesung an und lehnt den FDP-Entwurf in zweiter Lesung ab.

26. Mai 2003

Der von Otto Schily einberufene Zuwanderungsrat hält eine konstituierende Sitzung in Nürnberg ab. Durch die Debatten des Sachverständigenrates soll eine Einigung zwischen Bund und Länder über das Zuwanderungsgesetz gefördert werden.

10. Juni 2003

Die Ausschüsse des Bundesrates empfehlen diesem, dem Zuwanderungsgesetz nicht zuzustimmen (Empfehlung der Ausschüsse BR-Drs. 343/1/03).

20. Juni 2003

Der Bundesrat lehnt den Regierungsentwurf (BT-Drs. 15/420) in seiner Plenarsitzung ab, da er weitgehend identisch mit dem gescheiterten Gesetzentwurf ist (Ablehnungsbeschluss BR-Drs. 343/03 Anhang B).

Der Bundesinnenminister kündigte indessen die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat durch die Bundesregierung an.

2. Juli 2003

Das Bundeskabinett beschließt für das Zuwanderungsgesetz das Vermittlungsverfahren einzuleiten (BT-Drs. 15/1365).

Es soll eine sechs- bis achtköpfige Arbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses eingesetzt werden, die sich mit dem Zuwanderungsgesetz beschäftigt.

24. September 2003

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat befasst sich erstmals mit dem Zuwanderungsgesetz und setzt eine 20-köpfige Arbeitsgruppe ein.

25. Oktober 2003

Die vom Vermittlungsausschuss eingesetze Arbeitsgruppe befasst sich mit dem Zuwanderungsgesetz. Trotz vierstündiger Verhandlungen konnten keine konkreten Ergebnisse gefunden werden.

27. Februar 2004 und 8. März 2004 Die Unterarbeitsgruppe des Vermittlungsausschusses "Zuwanderung" hält Tagungen zum Zuwanderungsgesetz ab. Dabei kann zwar eine leichte Annäherung von Regierung und Opposition erreicht werden, ein Kompromiss kann aber nicht erzielt werden.
12. März 2004 Die nächste Tagung zum Zuwanderungsgesetz ist für diesen Tag angesetzt, eine Einigung wird allerdings nicht vor April 2004 erwartet.
25. Mai 2004 Bundeskanzler Schröder trifft sich zu Gesprächen mit der Opposition und kann eine Einigung über wesentliche Punkte zur Änderung des Gesetzentwurfs erzielen.

Geplant ist, bis spätestens 30.06.2004 einen Beschluss im Vermittlungsausschuss zu erreichen und den Entwurf am 09.07.2004 dem Bundesrat zur Entscheidung zu übergeben.

17. Juni 2004 SPD und Union können sich auf die letzten Details für einen gemeinsamen Gesetzentwurf zum Zuwanderungsgesetz einigen.
30. Juni 2004 Der Vermittlungsausschuss kann sich auf eine Beschlussempfehlung zum Zuwanderungsgesetz einigen.
1. Juli 2004 Der Bundestag verabschiedet das Zuwanderungsgesetz in seiner Sitzung. Damit hängt das Gesetz nur noch von der Zustimmung des Bundesrates ab.
9. Juli 2004 Der Bundesrat behandelt das Zuwanderungsgesetz (BR-Drs. 528/04) in seiner Plenarsitzung und stimmt dem Gesetz zu.
5. August 2004 Das "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)" wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I 2004 Nr. 41, S. 1950).
3. September 2004 Die Bundesregierung legt dem Bundesrat den "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze" (BR-Drs. 662/04) zur Stellungnahme vor. Mit dem Gesetzentwurf sollen bereits Änderungen an dem beschlossenen Zuwanderungsgesetz vorgenommen werden.
15. Oktober 2004 Der Bundesrat nimmt in seiner Plenarsitzung zum Gesetzentwurf Stellung und macht einige Änderungsvorschläge.
30. September 2004 Der Entwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (BT-Drs. 15/3784) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Innenausschuss federführend).
10. November 2004 Der Innenausschuss empfiehlt dem Bundestag den Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze in geänderter Fassung anzunehmen (Beschlussempfehlung BT-Drs. 15/4173)
11. November 2004 Der Bundestag stimmt dem Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/3784) in zweiter und dritter Lesung in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu (BT-Drs. 15/4173).
26. November 2004 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung zu dem vom Bundestag angenommenen Gesetzentwurf (BR-Drs. 918/04) den Vermittlungsausschuss anzurufen.
15. Dezember 2004 Der Vermittlungsausschuss kann zum Gesetzentwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes keine Einigung finden (BR-Drs. 987/04).
17. Dezember 2004 Der Bundesrat versagt dem Gesetzentwurf in seiner Plenarsitzung die Zustimmung.

Gleichzeitig wird ein neuer "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze" von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt (BT-Drs. 15/4491). Der Entwurf wird sogleich im Bundestag in erster Lesung beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Innenausschuss federführend).

1. Januar 2005 Das "Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz)" tritt in Kraft.
16. Februar 2005 Der Vermittlungsausschuss kann sich auf eine geänderte Fassung des "Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze" (BT-Drs. 15/3784) einigen (Beschlussempfehlung).
17. Februar 2005 Der Bundestag stimmt der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze" zu.
18. Februar 2005 Der Bundesrat stimmt dem geänderten Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drs. 15/4870) zu.
17. März 2005 Das "Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze" wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. 2005 Teil I Nr. 16, S. 721).
18. März 2005 Das "Gesetz zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes und weiterer Gesetze" tritt größtenteils in Kraft.

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