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Entwicklungsgeschichte

9. September 2024Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legt den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz) vor (BT-Drs. 20/12804).
12. September 2024Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Amtliches Sitzungsprotokoll, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
6. November 2024Der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags lehnt den Gesetzentwurf ab (BT-Drs. 20/13648).
31. Januar 2025Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter Lesung und lehnt ihn gemäß der Ausschussempfehlung ab (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

 

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