9. September 2024 | Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion legt den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung des illegalen Zustroms von Drittstaatsangehörigen nach Deutschland (Zustrombegrenzungsgesetz) vor (BT-Drs. 20/12804). |
12. September 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Amtliches Sitzungsprotokoll, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
6. November 2024 | Der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags lehnt den Gesetzentwurf ab (BT-Drs. 20/13648).
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31. Januar 2025 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter Lesung und lehnt ihn gemäß der Ausschussempfehlung ab (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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