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Entwicklungsgeschichte

05. November 2007 Das Bundesjustizministerium bringt einen Gesetzentwurf zur Reform des Zugewinnausgleichs und der Verwaltung von Girokonten betreuter Menschen auf den Weg (Quelle: BMJ). Mit der Reform solle sichergestellt werden, dass der wirtschaftliche Erfolg aus der Ehezeit tatsächlich zur Hälfte auf die Ehepartner verteilt werde.
Der vorgelegte Gesetzentwurf wird den Ländern, Fachkreisen und Verbänden zur Stellungnahme übersandt.
20. August 2008 Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf (pdf-Datei, Quelle: BMJ) zur Reform des Zugewinnausgleichs und der Verwaltung von Girokonten betreuter Menschen. Grundsätzlich werde der Zugewinnausgleich beibehalten, die Vermögensteilung im Scheidungsfalle solle allerdings noch gerechter werden, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Berücksichtigt werden solle künftig, wenn ein Ehepartner bereits mit Schulden in die Ehe gegangen sei. Außerdem wolle der Entwurf Manipulationen gegenüber dem Ehepartner verhindern, teilte das Bundesjustizministerium mit.
10. Oktober 2008 Der Bundesrat nimmt in seiner 848. Sitzung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (BR-Drs. 635/08) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 635/1/08) Stellung (BR-Drs. 635/0/(B)).
5. November 2008 Dem Bundestag liegt die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats vor (siehe Anlage zu BT-Drs. 16/10798).
13. November 2008 Der Gesetzentwurf zur Änderung des Zugewinnausgleich- und Vormundschaftsrechts (BT-Drs. 16/10798) wird im Bundestag in erster Lesung beraten und an die zuständigen Ausschüsse weiterverwiesen. Nach dem Entwurf sollen Schulden, die während der Ehe getilgt werden, künftig beim Zugewinn mitberechnet werden.
14. Mai 2008 Der Gesetzentwurf zur Änderung des Zugewinnausgleich- und Vormundschaftsrechts (BT-Drs. 16/10798) wird im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten und in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/13027) angenommen.
12. Juni 2009 Der Bundesrat beschließt in seiner 859. Sitzung, zu dem vom Bundestag am 14.05.2009 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (BR-Drs. 457/09) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 457/09(B))
10. Juli 2009 Das Gesetz zur Reform des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 06.07.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 39, S. 1696, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
1. September 2009 Das Gesetz zur Reform des Zugewinnausgleich- und Vormundschaftsrechts tritt in Kraft.

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