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Entwicklungsgeschichte

23. Oktober 2024Die Bundesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr vor (BT-Drs. 20/13488).
5. Dezember 2024Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
16. Dezember 2024Vor dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
29. Januar 2025Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/14787).
31. Januar 2025Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
 Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 40/25).
14. Februar 2025Der Bundesrat billigt den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags (BR-Drs. 40/25 Beschluss).
5. März 2025Das Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I Nr. 27).

 

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