23. Oktober 2024 | Die Bundesregierung legt den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr vor (BT-Drs. 20/13488). |
5. Dezember 2024 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
16. Dezember 2024 | Vor dem Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
29. Januar 2025 | Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 20/14787). |
31. Januar 2025 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
| Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 40/25). |
14. Februar 2025 | Der Bundesrat billigt den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestags (BR-Drs. 40/25 Beschluss).
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5. März 2025 | Das Gesetz zur weiteren Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft und zur Änderung von Vorschriften für die Bundeswehr wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I Nr. 27).
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