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Entwicklungsgeschichte

20. September 2000 Der Bundesgerichtshof (BGH) stellt per Beschluss (NJW 2000, 3500) die Unwirksamkeit so genannter Ersatzvereinbarungen fest.
25. Mai 2005 Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes.
11. Mai 2006 Der Deutsche Bundestag berät in erster Lesung über die Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (BT-Drs. 16/887).
18. September 2006 Die von der Bundesregierung geplante Reform des Wohnungseigentumsgesetzes stößt bei vom Rechtsausschuss des Bundestages zur öffentlichen Anhörung geladenen Experten grundsätzlich auf Zustimmung.
14. Dezember 2006

Der Bundestag ninmmt den Gesetzentwurf zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze (BT-Drs. 16/887) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/3843) an.

16. Februar 2007

Der Bundesrat beschließt, zu dem vom Deutschen Bundestag am 30.11.2006 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze einen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen, so dass das Gesetzgebungsverfahren inhaltlich abgeschlossen ist (BR-Drs. 47/07(B)).

30. März 2007 Das Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 11, S. 370, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
31. März 2007 Artikel 3 Abs. 4 Nr. 2 und Abs. 5 des Gesetzes tritt in Kraft.
1. Juli 2007 Das Gesetz im Übrigen tritt in Kraft.

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