14. August 2015 | Die Bundesregierung übermittelt dem Bundesrat den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (BR-Drs. 359/15). |
7. September 2015 | Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wird dem Deutschen Bundestag zugeleitet (BT-Drs. 18/5922). |
15. September 2015 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 359/1/15). |
25. September 2015 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 359/15 Beschluss). |
8. Oktober 2015 | Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Stellungnahme des Bundesrats sowie die Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 18/6286). |
14. Oktober 2015 | Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht zur Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
15. Februar 2016 | Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine zweite öffentliche Anhörung statt (Übersicht zur Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
17. Februar 2016 | Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/7584). |
18. Februar 2016 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/155, S. 15311A). |
19. Februar 2016 | Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von dem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 84/16). |
24. Februar 2016 | Die Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg stellen einen Plenarantrag im Bundesrat (BR-Drs. 84/1/16). |
26. Februar 2016 | Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 84/16 Beschluss). |
16. März 2016 | Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2016 Teil 1 Nr. 12, S. 396). Es tritt am 21.03.2016 in Kraft. |