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Entwicklungsgeschichte

15. September  2020 Die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD legen einen Entwurf für ein 26. Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vor (BT-Drs. 19/22504).
18. September 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
5. Oktober 2020 Vor dem Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
7. Oktober 2020 Der Ausschuss für Inneres und Heimat des Deutschen Bundestags billigt den Gesetzentwurf (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
8. Oktober 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
6. November 2020 Der Bundesrat billigt das Gesetz (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
18. November 2020 Das fünfundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2020, Teil I Nr. 52, S. 2395).

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