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Entwicklungsgeschichte

25. Juni 2020 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt den Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
25. September 2020 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht und leitet ihn dem Bundesrat zu (BR-Drs. 564/20).
27. Oktober 2020 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 564/1/20).
6. November 2020 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 564/20 Beschluss).
18. November 2020 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/24445).
26. November 2020 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
16. Dezember 2020 Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
3. März 2021 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/27287).
5. März 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
  Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 199/21).
26. März 2021 Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
12. Mai 2021 Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 21, S. 882).

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