25. Juni 2020 |
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt den Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV). |
25. September 2020 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrecht und leitet ihn dem Bundesrat zu (BR-Drs. 564/20). |
27. Oktober 2020 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 564/1/20). |
6. November 2020 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 564/20 Beschluss). |
18. November 2020 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/24445). |
26. November 2020 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
16. Dezember 2020 |
Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
3. März 2021 |
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/27287). |
5. März 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
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Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 199/21). |
26. März 2021 |
Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats). |
12. Mai 2021 |
Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 21, S. 882). |