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Entwicklungsgeschichte

17. Oktober 2016 Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf für die Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustrechnung bei Körperschaften vor (BT-Drs. 18/9986).
20. Oktober 2016 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/196, S. 19483A - 19490C). 
21. Oktober 2016 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BT-Drs. 544/1/16).
4. November 2016 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 544/16 Beschluss).
16. November 2016 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und gibt ihre Gegenäußerung ab (BT-Drs. 18/10348).
30. November 2016 Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/10495).
1. Dezember 2016 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/206, S. 20562D).
16. Dezember 2016 Der Bundesrat stimmt dem Gesetzentwurf zu (BR-Drs. 719/16 Beschluss).
23. Dezember 2016 Das Gesetz zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustrechnung bei Körperschaften wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Teil I Nr. 63, S. 2998, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
















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