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Entwicklungsgeschichte

29. Oktober 2011 Zur Vermeidung von Kostenfallen im Internet stellt das Bundesjustizministerium einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr (pdf-Datei, Quelle: BMJ) vor. Ein zentraler Punkt ist eine „Buttonlösung“, die sicherstellen soll, dass nur derjenige zahlen muss, der seine Kostenpflicht kennt und mit einem Klick auf einen „Button“ bewusst akzeptiert.
23. Juni 2011  Das Europäische Parlament nimmt die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte der Verbraucher in geänderter Fassung an (angenommener Text des EP, hinterlegt beim EP). Nach den neuen Regeln sollen Verbraucher bei Onlinekäufen innerhalb der EU zwei Wochen lang die Möglichkeit haben, ihre Meinung zu ändern. Onlinehändler sollen außerdem den Verbrauchern genaue Informationen über den Gesamtpreis, die bestellen Waren und ihre Kontaktdaten geben müssen. Das Bundesjustizministerium will die Buttonlösung im deutschen Recht nun rasch vorab umsetzen.
24. August 2011 Das Bundesjustizministeirum beschließt einen Regierungsentwurf zur Bekämpfung vom Kosten- und Abofallen im Internet (pdf-Datei, Quelle: BMJ). Mit der intendierten Einführung eines Internetbuttons sollen Verbraucher künftig nur zur Zahlung verpflichtet sein, wenn sie bei der Bestellung ausdrücklich bestätigen, dass sie die Kostenpflicht kennen.
2. September 2011 Mit Datum vom 02.09.2011 liegt der Entwurf als Bundesratsdrucksache (BR-Drs. 525/11) vor.
14. Oktober 2011 Die Länder beschließen die Ausweitung eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BR-Drs. 525/11), der den Schutz der Verbraucher vor Kosten- beziehungsweise Abo-Fallen im Internet verbessern will. So sollen die Verbraucherschutzvorschriften auch auf Unternehmer ausgedehnt werden, heißt es in der Stellungnahme der Länderkammer (BR-Drs. 585/11(B)).
15. Dezember 2011 Der Bundestag berät den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr (BT-Drs. 17/7745) in erster Lesung und überweist ihn in den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
6. Februar 2012 Einstimmig befürworten die Experten in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 06.02.2012 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr.
2. März 2012 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr (BT-Drs. 17/7745) in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 17/8805) unter dem Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes" an.
Der Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN (BT-Drs. 17/8806) wird abgelehnt.
30. März 2012 Der Bundesrat billigt das vom Bundestag am 02.03.2012 verabschiedete Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (BR-Drs. 116/12, BR-Drs. 116/12(B)).
16. Mai 2012 Das Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 10.05.201 wird  im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2012, Teil 1 Nr. 21, S. 1084, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
17. Mai 2012 Artikel 2 des Gesetzes tritt in Kraft.
1. August 2012 Artikel 1 des Gesetzes tritt in Kraft.

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