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Entwicklungsgeschichte

Februar 2001

Das Bundesministerium der Justiz setzt die Arbeitsgruppe "Unlauterer Wettbewerb" ein. Aufgabe der Arbeitsgruppe ist es die Auswirkungen der Aufhebung von Rabattgesetz und Zugabeverordnung auf dem Markt zu beobachten, um weitergehende Maßnahmen auszuarbeiten.

15. Juni 2001

Im Auftrag des Bundesministerium der Justiz erstellt Prof. Dr. Karl-Heinz Fezer (Universität Konstanz) das Gutachten "Modernisierung des deutschen Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb auf der Grundlage einer Europäisierung des Wettbewerbsrechts".

Juli 2001

Prof. Dr. Dr.h.c.mult. Gerhard Schricker und Dr. Frauke Henning-Bodewig erstellen ein zweites Gutachten für das Bundesministerium der Justiz: „Elemente einer Harmonisierung des Rechts des unlauteren Wettbewerbs in der Europäischen Union“.

7. Februar 2002

Das Bundesland Hessen stellt einen „Entschließungsantrag zur Liberalisierung des Sonderveranstaltungsrechtes (§§ 7, 8 UWG)“. BR-Drs. 119/02

22. März 2002

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorzulegen.

12. Juli 2002

Mit dem Artikel 13 der Richtlinie 2002/58/EG "über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)" erhält die geplante UWG-Reform eine neue Grundlage.

Ende 2002

Unabhängig von der Arbeitsgruppe "Unlauterer Wettbewerb" erarbeiten die Prof. Dr. Helmut Köhler, Prof. Dr. Joachim Bornkamm und Dr. Frauke Henning-Bodewig einen Professorenentwurf zur Reform des UWG (abgedruckt in WRP 2002, 1317).

23. Januar 2003

Das Bundesministerium der Justiz legt den Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vor“. Der Entwurf basiert im wesentlichen auf den Ergebnissen der Arbeitsgruppe und dem Professorenentwurf.

7. Mai 2003

Das Bundeskabinett verabschiedet den "Entwurf eines Gesetzes gegen den unlauteren Wettberwerb (UWG)" (Entwurf).

9. Mai 2003

Der Gesetzentwurf wird dem Bundesrat übergeben (BR-Drs. 301/03) und zunächst an die Ausschüsse des Bundesrates überwiesen.

10. Juni 2003

Die Ausschüsse des Bundesrates legen ihre Empfehlungen (BR-Drs. 301/1/03) bezüglich der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf vor.

20. Juni 2003

Der Bundesrat nimmt in seiner Plenarsitzung zu dem Gesetzentwurf (BR-Drs. 301/03 Anhang B) Stellung und macht einige Änderungsvorschläge.

25. September 2003

Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/1487) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen (Rechtsausschuss federführend).

14. Januar 2004 Der Rechtsausschuss des Bundestages führt eine Expertenanhörung zum Gesetzentwurf durch. Dabei wird der Entwurf von den Experten unterschiedlich bewertet und kontrovers diskutiert.
24. März 2004 Der Rechtsausschuss billigt in seiner Sitzung den Gesetzentwurf zur Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BT-Drs. 15/1487).
1. April 2004 Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 15/1487) wird in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen.
14. Mai 2004 Der Bundesrat beschließt in seiner Plenarsitzung zum Gesetzentwurf (BR-Drs. 288/04) den Vermittlungsausschuss anzurufen (Beschluss).
26. Mai 2004 Der Vermittlungsausschuss kann in seiner Sitzung keine Einigung zur UWG-Reform finden. Damit sind die Verhandlungen zum Gesetzentwurf gescheitert. Der Bundesrat muss nun entscheiden, ob er Einspruch gegen das Gesetz einlegt.
11. Juni 2004 Der Bundesrat legt in seiner Plenarsitzung Einspruch zum Gesetzentwurf ein.
16. Mai 2004 Der Bundestag weist den Einspruch des Bundesrates gegen den Gesetzentwurf zurück. Damit kann das Gesetz demnächst im Bundesgesetzblatt verkündet werden.
7. Juli 2004 Das Gesetz wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. I Nr. 32, S. 1414).
8. Juli 2004 Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) tritt in Kraft.

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