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Entwicklungsgeschichte

 

23. Januar 2015

Die Bundesregierung übermittelt dem Bundesrat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb  (BR-Drs. 26/15).

23. Februar 2015

Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 26/1/15).

6. März 2015

Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 26/15 Beschluss).

1. April 2015

Die Bundesregierung übermittelt dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf mit Stellungnahme des Bundesrats sowie Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 18/4535).

23. April 2015

Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/100, S. 9617D - 9618A).

4. November 2015

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/6571).

5. November 2015

Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/133, S. 13028D).

6. November 2015

Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von dem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 522/15).

27. November 2015

Der Bundesrat berät den Gesetzesentwurf im zweiten Durchgang und beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 522/15 Beschluss).

09. Dezember 2015

Das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 10.12.2015 in Kraft (BGBl 2015 Teil I Nr. 49, S. 2158, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

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