23. Januar 2015 | Die Bundesregierung übermittelt dem Bundesrat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (BR-Drs. 26/15). |
23. Februar 2015 | Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 26/1/15). |
6. März 2015 | Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 26/15 Beschluss). |
1. April 2015 | Die Bundesregierung übermittelt dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf mit Stellungnahme des Bundesrats sowie Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 18/4535). |
23. April 2015 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/100, S. 9617D - 9618A). |
4. November 2015 | Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/6571). |
5. November 2015 | Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/133, S. 13028D). |
6. November 2015 | Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von dem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 522/15). |
27. November 2015 | Der Bundesrat berät den Gesetzesentwurf im zweiten Durchgang und beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 522/15 Beschluss). |
09. Dezember 2015 | Das Zweite Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb wird im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 10.12.2015 in Kraft (BGBl 2015 Teil I Nr. 49, S. 2158, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag). |