5, Oktober 2015 |
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung vor (hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
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16, März 2016 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
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1, Juni 2016 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/8625).
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9, Juni 2016 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/176, S. 17410C - 17417D).
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6, Juli 2016 |
Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht zu der Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
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13. Dezember 2016 |
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/10637).
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15. Dezember 2016 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/209, S. 20969B).
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23. Dezember 2016 |
Das Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016 Teil I Nr. 63, S. 3037, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
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