01. Februar 2017 |
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht den Entwurf eines Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
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12. April 2017 |
Die Bundesregierung beschließt den Entwurf eines Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
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3. Mai 2017 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 312/1/17).
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12. Mai 2017 |
Der Bundesrat gibt seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf ab (BR-Drs. 312/17 Beschluss).
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15. Mai 2017 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf mit anliegender Stellungnahme des Bundesrats dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/12329).
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17. Mai 2017 |
Die Bundesregierung leitet ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 18/12378).
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18. Mai 2017 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung beraten und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/234, S. 23749A - 23749B).
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29. Mai 2017 |
Vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Meldung des Instituts für Urheberrecht und Medienrecht, hinterlegt auf den Seiten des Instituts).
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28. Juni 2017 |
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/13014).
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30. Juni 2017 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/244, S. 25135D).
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30. Juni 2017 |
Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat von seinem Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 535/17).
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3. Juli 2017 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 535/1/17).
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7. Juli 2017 |
Der Bundesrat beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 535/17 Beschluss).
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7. September 2017 |
Das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2017 Teil I Nr. 61, S. 3346, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).
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