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Entwicklungsgeschichte

15. Januar 2020 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt den Entwurf für ein Erstes Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts vor (Diskussionsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
2. September 2020 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gibt einen Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts in die interne Abstimmung (Referentenentwurf, veröffentlicht von der Plattform Netzpolitik.org).
13. Oktober 2020 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht seinen Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
3. Februar 2021 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
12. Februar 2021 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 142/21).
9. März 2021 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/27426).
16. März 2021 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 142/1/21).
26. März 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
  Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 142/21 Beschluss).
9. April 2021 Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und ihrer Gegenäußerung (BT-Drs. 19/28171).
12. April 2021 Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
19. Mai 2021 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/29894).
20. Mai 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
28. Mai 2021 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im zweiten Durchgang und beschließt, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
4. Juni 2021 Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 27, S. 1204).

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