9. September 1965 | Bereits mit Begründung des Urheberrechtsgesetzes wird ein ergänzendes Urhebervertragsgesetz für notwendig gehalten (BT-Drs. IV/270). |
22. Mai 2000 | Vier Professoren und ein Richter verfassen auf Anregung der Bundesministerin der Justiz einen Entwurf zum Urhebervertragsrecht. |
17. August 2000 | Am "Professorenentwurf" werden geringfügige Änderungen vorgenommen. Änderungsentwurf (pdf-Dokument) |
10. April 2001 | Die Medienwirtschaft legt einen Vorschlag zum Urhebervertragsrecht vor. Vorschlag aus der Medienwirtschaft (pdf-Dokument) |
23. Mai 2001 | Der Referentenentwurf wird veröffentlicht. Er basiert im wesentlichen auf dem Professorenentwurf. Referentenentwurf (pdf-Dokument) |
30. Mai 2001 | Die SPD und Bündnis 90/Die Grünen legen einen Gesetzentwurf zur Reform des Urhebervertragsrecht vor. Regierungsentwurf (pdf-Dokument) |
28. Juni 2001 | Der Entwurf (BT-Drs. 14/6433) wird in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten und in den Rechtsausschuss überwiesen. |
13. Juli 2001 | Der Bundesrat nimmt kritisch zum Gesetzentwurf Stellung. Stellungnahme (siehe Anhang B) |
25. September 2001 | Der Gesetzentwurf wird im Rechtsausschuss behandelt. |
5. Oktober 2001 | Auf einer Pressekonferenz der Medienwirtschaft in Berlin wird ein von drei Rechtswissenschaftlern verfasstes Gutachten vorgestellt. Die Professoren Gounalakis, Dörr und Heinze kommen zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf gegen geltendes Recht verstößt. (Gutachten) |
15. Oktober 2001 | Aufgrund neuer Kritik am Gesetzentwurf findet auf Beschluss des Rechtsausschusses und des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages eine öffentliche Expertenanhörung zu dem Regierungsentwurf (pdf-Dokument) statt. |
19. November 2001 | Aufgrund heftiger Kritiken werden wesentliche Bestimmungen des Gesetzenwurfs verändert. ("Formulierungshilfen") |
29. November 2001 | Der geänderte Regierungsentwurf (BT-Drs. 14/7564) wird in 1. Lesung im Bundestag im vereinfachten Verfahren beraten und in den Rechtsausschuss überwiesen. |
9. Januar 2002 | Ein von Professor Bernhard Schlink (Berlin) und Dr. Ralf Poscher erarbeitetes Gutachten zeigt, dass das neue Urhebervertragsgesetz weder gegen das Grundgesetz noch gegen das europäische Recht verstößt. (Gutachten) |
14. Januar 2002 | Das Bundesministerium der Justiz legt neue Formulierungshilfen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern vor. Dadurch werden kurz vor der Verabschiedung im Parlament tiefgreifende Veränderungen vorgenommen, die besonders in der Medienwirtschaft auf heftige Kritik stoßen. |
23. Januar 2002 | Der Gesetzentwurf (BT-Drs. 14/7564) wird im Rechtsausschuss behandelt. |
25. Januar 2002 | Sowohl der geänderte Regierungsentwurf (BT-Drs. 14/7564), als auch der ursprüngliche Entwurf (BT-Drs. 14/6433) werden im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten. Der geänderte Regierungsentwurf (BT-Drs. 14/7564) wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 14/8058) angenommen, während der ursprüngliche Entwurf (BT-Drs. 14/6433) für erledigt erklärt wird. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht notwendig. |
01. März 2002 | Der Bundesrat behandelt den Gesetzentwurf in seiner Plenarsitzung und billigt ihn. |
28. März 2002 | Das Gesetz wird verkündet. (Bundesgesetzblatt Nr. 21 ab S. 1155) |
1. Juli 2002 | Das Gesetz tritt in Kraft. |