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Entwicklungsgeschichte

29. Juni 2006 Unter dem Dach der Stiftung Marktwirtschaft bringen 76 Experten aus Rechtsprechung, Wissenschaft, Wirtschaft und Beratung, aus allen Parteien und Gebietskörperschaften,
aus Bundesfinanzministerium, Ländern und Gemeinden ein breit abgestütztes Konzept (hinterlegt bei der Stiftung Marktwirtschaft) für eine grundlegende Steuerreform auf den Weg.
12. Juli 2006 Das Bundeskabinett beschließt die Eckpunkte der Unternehmensteuerreform 2008.
2. November 2006 Die Arbeitsgruppe zur Reform der Unternehmenssteuer in Deutschland legt einen Reformentwurf vor, auf dessen Grundlage nun ein Gesetzentwurf erarbeitet werden soll.
1. Februar 2007 Die politische Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück und dem Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch billigt die ihr vorgelegten Entwürfe für den Referentenentwurf zur Unternehmensteuerreform.
6. Februar 2007 Das Bundesfinzministerium stellt den Referentenentwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vor.
14. März 2007 Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf für die Unternehmensteuerreform. Sie soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten.
30. März 2007 Der von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD ins Parlament eingebrachte Gesetzentwurf für eine Unternehmensteuerreform (BT-Drs.16/4841) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und anschließend in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. In der zweistündigen Aussprache der ersten Lesung des Gesetzentwurfes zur Unternehmensteuerreform werden auch zwei Anträge der Oppositionsfraktionen beraten (BT-Drs.16/4857, BT-Drs.16/4855).
12. April 2007 In ihrer Antwort (BT-Drs- 16/4915) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/4791) räumt die Bundesregierung ein, dass mit der geplanten Unternehmensteuerreform 2008 zusätzliche Bürokratiekosten verbunden sind. Diese seien allerdings im Verhältnis zum Entlastungsvolumen des Gesetzesvorhabens mehr als moderat.
20. April 2007 Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/5084) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 16/4980), dass die Unternehmensteuerreform nur kurzfristig zu Steuermindereinnahmen führen werde, langfristig sei dagegen mit Steuermehreinnahmen zu rechnen.
25. April 2007 Im Finanzausschuss findet die öffentliche Anhörung zu dem Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (ohne Abgeltungssteuer) statt.
7. Mai 2007 Die öffentliche Anhörung zu dem Entwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (Abgeltungssteuer) findet im Finanzausschuss statt.
9. Mai 2007 Die Linksfraktion im Bundestag plädiert in einem Antrag vom 09.05.2007 (BT-Drs. 16/5249) dafür, am derzeitigen Körperschaftsteuersatz von 25 Prozent festzuhalten. Die Koalitionsfraktionen dagegen planen im Rahmen der Unternehmensteuerreform, den Körperschaftsteuersatz von 25 auf 15 Prozent zu senken.
11. Mai 2007 Der Bundesrat nimmt unter Berücksichtigung der Empfehlungen der zuständigen Ausschüsse (BR-Drs.220/1/07) und eines Antrags des Landes Baden-Württemberg (BR-Drs. 220/2/07) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung Stellung (BR-Drs. 220/07(B)).
21. Mai 2007 Die Bundesregierung stimmt in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer einigen Änderungsvorschlägen des Bundesrates zum Regierungsentwurf eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 zu.
23. Mai 2007 Im Bundestag findet die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (BT-Drs. 16/5377) statt. Der Gesetzesvorschlag wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
Der Finanzausschuss des Bundestages nimmt nach mehrstündiger Beratung die gleichlautenden Gesetzentwürfe der Koalitionsfraktionen (BT-Drs.16/4841) und der Bundesregierung (BT-Drs. 16/5377) für das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 in geänderter Fassung gegen das Votum der Opposition an.
25. Mai 2007 Der Bundestag beschließt die Reform der Unternehmensbesteuerung. Die zusammengeführten Gesetzentwürfe auf Drucksachen BT-Drs.16/4841 und BT-Drs. 16/5377  werden in der Fassung der Nummer 1 der Beschlussempfehlung auf Drucksache BT-Drs. 16/5452 angenommen.
Der Entschließungsantrag auf BT-Drs. 16/5480 wird angenommen, der auf BT-Drs. 16/5481 wird abgelehnt.
Weiterhin werden die Anträge auf Drucksachen BT-Drs. 16/5249BT-Drs. 16/4855 und BT-Drs. 16/4310 abgelehnt und der Antrag auf Drucksache BT-Drs. 16/4857 für erledigt erklärt.
Der Bundesrat wird noch vor der Sommerpause über das Vorhaben beraten, seine Zustimmung gilt als sicher. Die Reform soll dann zum 01.01.2008 in Kraft treten. Mit der Reform sinkt die steuerliche Belastung der Unternehmen in Deutschland von aktuell knapp 39 Prozent auf unter 30 Prozent. Ab Januar 2009 wird zudem eine Abgeltungsteuer für Kapitalerträge mit einem Steuersatz von 25 Prozent eingeführt.
6. Juli 2007

Der Bundesrat stimmt entsprechend der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 384/1/07) in seiner 835. Sitzung dem vom Bundestag am 25.05.2007 verabschiedeten Unternehmensteuerreformgesetz 2008 gemäß Artikel 105 Abs. 3, 106 Abs. 6, 107 Abs. 1 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zu (BR-Drs. 384/07(B).
Der Bundesrat begrüßt laut seinem Beschluss die durch die Unternehmensteuerreforn 2008 eingeleitete Entlastung der Unternehmen und bittet die Bundesregierung die Auswirkungen der Reform 2009 zu überprüfen.

17. August 2007 Das Unternehmensteuergesetz 2008 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 40, S. 1912, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
18. August 2007 Das Gesetz tritt größtenteils in Kraft.
08. November 2007 Der Bundestag billigt noch vor vollständigem Inkrafttreten der Unternehmensteuerreform Anfang 2008 einige Korrekturen an dem neuen Gesetz. Änderungen sind nach Angaben der Online-Ausgabe der Frankfurter Rundschau vom gleichen Tage bei der steuerlichen Behandlung von Finanzierungsanteilen in Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzen bei der Gewerbesteuer zu erwarten. Außerdem seien die Regeln zur pauschalen Abgeltungsteuer von 25 Prozent auf Kapitalerträge präzisiert worden.
14. November 2007 In einer kleinen Anfrage erkundigt sich die FDP-Fraktion nach den Auswirkungen, die die Abgeltungsteuer haben wird (BT-Drs. 16/7202).
17. November 2007 Die 25-prozentige Abgeltungsteuer auf Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren soll, wie der Bundestag mitteilt, grundsätzlich vom 01.01.2009 an erhoben werden, wenn die Papiere nach diesem Zeitpunkt erworben wurden. Eine Ausnahme davon hat der Bundestag im Jahressteuergesetz 2008 beschlossen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/7388) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion klarstellt. Im Investmentsteuergesetz sei der für die Besteuerung relevante Stichtag für den Zeitpunkt des Erwerbs bestimmter Anlageformen auf den 09.11.2007 vorgezogen worden, sodass Veräußerungsgewinne bereits dann steuerpflichtig seien, wenn die Anlage nach diesem Datum getätigt wurde. Wie es in der Antwort heißt, betrifft diese Stichtagsregelung nicht Investmentvermögen selber, sondern nur die Anleger in bestimmte Investmentvermögen.

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