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Entwicklungsgeschichte

9. April 2003 Das Bundesverfassungsgericht fordert den Gesetzgeber in seinem Beschluss zur Verfassungsmäßigkeit der Nichtanrechnung von Kindergeld auf den Unterhalt auf, die Regelungen zum Kindergeld und deren sozialrechtliche, steuerrechtliche und familienrechtliche Verflechtungen klarer zu formulieren. Grund dafür ist nach Ansicht des BVerfG, dass diese Regelungen immer weniger dem Grundsatz der Normklarheit entsprechen (NJW 2003, 2733).
17. bis 20. September 2003 Der 15. Familiengerichtstag spricht
Empfehlungen
für unterhaltsrechtliche Änderungen an Rechtsberatung und Rechtsprechung aus.
22. September 2004 Die FDP-Fraktion stellt eine große Anfrage zum Reformbedarf im Unterhaltsrecht (BT-Drs. 15/3117).
1. November 2004 Das Bundesjustizministerium stellt die wesentlichen Inhalte zur geplanten Reform des Unterhaltsrechts vor (hinterlegt beim Bundesjustizministerium).
20. April 2005 Die FDP-Fraktion stellt einen Antrag (BT-Drs. 15/5369), mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts vorzulegen.
9. Mai 2005 Die Bundesjustizministerin legt einen Referentenentwurf für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (Unterhaltsrechtsänderungsgesetz) vor.
11. November 2005

In ihrem Koalitionsvertrag vereinbaren Union und SPD, dass Kinder beim Unterhalt an erster Stelle stehen sollen.

8. März 2006

Die FDP-Fraktion stellt einen Antrag (BT-Drs. 16/891) mit dem die Bundesregierung aufgefordert werden soll, einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts vorzulegen.

16. März 2006 Bundesjustuzministerin Zypries (SPD) kündigt im Bundestag an, das Bundeskabinett werde am 5. April 2006 eine umfassende Reform des Unterhaltsrechts beschließen.
5. April 2006 Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts.
5. April 2006 Das Bundesjustizministerium legt ein Eckpunktepapier zur Reform des Unterhaltsrechts vor.
19. Mai 2006 Der Bundesrat nimmt in seiner 822. Sitzung zum Regierungsentwurf Stellung (BR-Drs. 253/06(B)) .
15. Juni 2006

Die Bundesregierung legt ihren Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (BT-Drs. 16/1830) dem Parlament vor. Dabei wird den Unterhaltsansprüchen von minderjährigen Kindern Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen eingeräumt.

29. Juni 2006 Der Bundestag überweist den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (BT-Drs. 16/1830) an die zuständigen Ausschüsse.
16. Oktober 2006 Der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform des Unterhaltsrechts (BT-Drs. 16/1830) findet bei der Expertenanhörung weitgehende Zustimmung.
22. März 2007 Die Koalitionsfraktionen einigten sich im Rahmen der Beratungen in den Ausschüssen des Bundestags auf eine Reform des Unterhaltsrechts: Kinder werden danach bevorzugt berüchsichtigt. An zweiter Stelle werden alle kinderbetreuenden Ehegatten sowie die langjährige Ehefrau stehen. Erst an dritter Stelle kommen dann alle weiteren Personen.
24. Mai 2007 Die große Koalition hat nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Unterhaltsrechtsreform gestoppt. Am 24.05.2007 fand anläßlich der Verfassungsgerichtsentscheidung eine Sondersitzung des Rechtsausschusses zum Unterhaltsrecht statt.
Karlsruhe hatte in einem am 23.05.2007 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass es gegen Art. 6 Abs. 5 GG verstößt, die Dauer eines Unterhaltsanspruchs, den der Gesetzgeber einem Elternteil wegen der Betreuung seines Kindes gegen den anderen Elternteil einräumt, für eheliche und nichteheliche Kinder unterschiedlich zu bestimmen.
Ursprünglich sollte die Reform am 25.05.2007 im Bundestag verabschiedet werden. Nun soll über das Vorhaben erneut beraten werden.
05. November 2007 Die Rechtspolitiker der Koalitionsfraktionen haben sich, wie das Bundesjustizministerium mitteilte, über die Reform des Unterhaltsrechts verständigt; ein entsprechender Vorschlag liegt nun dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zur Beschlussfassung vor. Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts soll zum 01.01.2008 in Kraft treten.
07. November 2007 Das neue Unterhaltsrecht (BT-Drs. 16/1830) wird im Rechtsausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der FDP und der Grünen gebilligt. Die Linke stimmt dagegen.
09. November 2007 Im Bundestag findet die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Unterhaltsrechts (BT-Drs. 16/1830) statt. Der Gesetzentwurf wird in der Fassung des Buchstaben a der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages auf Drucksache BT-Drs. 16/6980 angenommen.
Der Antrag einzelner Abgeordneter und der Fraktion der FDP: «Unterhaltsrecht ohne weiteres Zögern sozial und verantwortungsbewusst den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anpassen» (BT-Drs. 16/891) wird gemäß Buchstaben b der Beschlussempfehlung auf Drucksache BT-Drs. 16/6980 abgelehnt.
30. November 2007 Der Bundesrat beschließt in seiner 839. Sitzung, zu dem vom Bundestag am 09.11.2007 verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts (BR-Drs. 760/07), den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 760/07(B)).
17. Dezember 2007 Die Richterinnen und Richter der Familiensenate des Oberlandesgerichts Düsseldorf stellen, wie das Bundesjustizministerium mitteilt, die ab dem 01.01.2008 geltende «Düsseldorfer Tabelle» (hinterlegt beim OLG Düsseldorf) vor. Sie gilt bundesweit als Richtschnur für die Festlegung des Kindesunterhalts. Nach der neuen Tabelle wird der Kindesunterhalt im Durchschnitt um 1,75 € steigen. Eine Neufestsetzung zum 01.01.2008 wurde notwendig, weil an diesem Tag das neue Unterhaltsrecht in Kraft tritt.
28. Dezember 2007 Das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2007, Teil 1 Nr. 69, S. 3189, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
01. Januar 2008 Das Gesetz tritt in Kraft; gleichzeitig treten das Kindesunterhaltsgesetz vom 06.04.1998, zuletzt geändert durch Artikel 28 des Gesetzes vom 13.12.2001, und die Regelbetrag-Verordnung vom 06.04.1998, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 05.06.2007, außer Kraft.

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