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Entwicklungsgeschichte

November 2009 Das Bundesfinanzministerium versendet einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen (Referentenentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF) an die Verbände und bittet um Stellungnahme bis 30.11.2009.
16. Dezember 2009 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Kabinettsentwurf, pdf-Datei, Quelle: BMF). Mit dem Gesetz sollen Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben durchgeführt werden. Enthalten sind Maßnahmen, die vor allem zur Anpassung des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union erforderlich sind.
28. Januar 2010 Der Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BT-Drs. 17/506) wird im Bundestag in erster Lesung behandelt und zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, den Rechtsausschuss, den Ausschuss für Arbeit und Soziales und den Ausschuss für Gesundheit überwiesen.
9. Februar 2010 Private Post-Unternehmen und deren Verbände begrüßen im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Finanzausschuss des Bundestages am 09.12.2010 zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BT-Drs. 17/506) die geplante Ausweitung der bisher auf die Deutsche Post AG beschränkte Umsatzsteuerbefreiung als Schritt in die richtige Richtung, kritisieren zugleich aber weiter bestehende Wettbewerbsvorteile für das ehemalige Monopolunternehmen.
12. Februar 2010 Der Bundesrat nimmt in seiner 866. Sitzung unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 4/1/10) zu dem Gesetzentwurf zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerlicher Regelungen (BT-Drs. 4/10) gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes Stellung (BR-Drs. 4/10(B)).
24. Februar 2010 Die Bundesregierung veröffentlicht ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats (BT-Drs. 17/813).
3. März 2010 Der Finanzausschuss des Bundestags stimmt dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BT-Drs. 17/506) zu. Damit wird die Ausweitung der Umsatzsteuerbefreiung auf alle Post-Unternehmen, die Universaldienstleistungen anbieten befürwortet.
5. März 2010 Der Bundestag verabschiedet mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP den Gesetzentwurf zur Umsetzung von steuerlichen EU-Vorgaben (BT-Drs. 17/506) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drs. 17/923, BT-Drs.17/939). Damit wird das Steuerprivileg der Deutschen Post AG auf alle Postdienstleiter ausgeweitet und gleichzeitig auf den Universaldienst eingeschränkt.
Ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion (BT-Drs. 17/927), in dem diese gefordert hatte, auch Massensendungen zu Sonderkonditionen steuerfrei zu stellen, erhält keine Mehrheit.
26. März 2010 Der Bundesrat beschließt, dem vom Bundestag am 05.03.2010 verabschiedeten Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerlicher Regelungen (BR-Drs.107/10) gemäß Artikel 105 Absatz 3 des Grundgesetzes zuzustimmen (BR-Drs. 107/10(B)).
14. April 2010

Das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerlicher Regelungen vom 08.04.2010 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2010, Teil 1 Nr. 16, S. 410, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

15. April 2010 Das Gesetz tritt größtenteils in Kraft. Artikel 1 Nummer 2 und Artikel 10 sind mit Wirkung vom 02.04.2009 in Kraft getreten. Artikel 6 Nummer 16 ist mit Wirkung vom 01.01.2010 in Kraft getreten. Artikel 6 Nummer 1 bis 14 sowie Artikel 7 und 8 treten am 01.07.2010 in Kraft.

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