18. Dezember 2020 |
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV). |
10. Februar 2021 |
Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz). |
12. Februar 2021 |
Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 144/21). |
15. März 2021 |
Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 144/1/21). |
26. März 2021 |
Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 144/21 Beschluss). |
9. April 2021 |
Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/28177). |
15. April 2021 |
Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf ohne Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
9. Juni 2021 |
Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/30523). |
10. Juni 2021 |
Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf abschließend ohne Aussprache in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
11. Juni 2021 |
Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 524/21). |
25. Juni 2021 |
Der Bundesrat billigt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie gemäß der Empfehlung des Rechtsausschusses (BR-Drs. 524/21 Beschluss). |
13. August 2021 |
Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 52, S. 3338). |