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Liebe Leserinnen und Leser,

unsere Informationen zu aktuellen Gesetzgebungsvorhaben auf diesen Seiten werden seit Beginn des Jahres 2026 nicht mehr aktualisiert. Alle Informationen sind auf dem Stand Ende 2025 eingefroren.

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Entwicklungsgeschichte

18. Dezember 2020 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legt den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie vor (Referentenentwurf, hinterlegt auf den Seiten des BMJV).
10. Februar 2021 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz).
12. Februar 2021 Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 144/21).
15. März 2021 Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 144/1/21).
26. März 2021 Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 144/21 Beschluss).
9. April 2021 Die Bundesregierung leitet ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zu (BT-Drs. 19/28177).
15. April 2021 Der Deutsche Bundestag überweist den Gesetzentwurf ohne Aussprache zur weiteren Beratung in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
9. Juni 2021 Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags legt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung vor (BT-Drs. 19/30523).
10. Juni 2021 Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf abschließend ohne Aussprache in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
11. Juni 2021 Der Deutsche Bundestag übermittelt seinen Gesetzesbeschluss dem Bundesrat (BR-Drs. 524/21).
25. Juni 2021 Der Bundesrat billigt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie gemäß der Empfehlung des Rechtsausschusses (BR-Drs. 524/21 Beschluss).
13. August 2021 Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl Jg 2021, Teil I Nr. 52, S. 3338).

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