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Entwicklungsgeschichte

EU Ebene

1999

Der Europarat arbeitet bereits mehrere Jahre an einem Abkommen zur Cyber-Kriminalität. Dabei werden an der Konvention immer wieder Veränderungen vorgenommen, so dass zahlreiche Fassungen entstehen.

12. Juli 2000

Ein erster Entwurf der Richtlinie (2002/58/EG) "über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation" wird von der Europäischen Kommission vorgestellt. Diese Richtlinie soll die am 15.12.1997 verabschiedete Richtlinie 97/66/EG ersetzen.

Januar 2001

Die EU-Kommission legt einen eigenen Vorschlag zur Bekämpfung von Computerkriminalität vor. (Vorschlag)

5. Juli 2001

Im Deutschen Bundestag findet eine Expertenanhörung zur Cyber-Crime Convention statt.

11. Juli 2001

Der Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten des Europäischen Parlaments stimmt dem Entwurfsbericht zur Richtlinie zu. Der Ausschuss-Bericht enthält insgesamt 99 Änderungsanträge zur Datenschutz-Richtlinie.

8. November 2001

In Budapest unterzeichnen 30 Staaten, darunter auch Deutschland, die USA und Japan, das erste Abkommen gegen Cyber-Kriminalität. Diese sogenannte Cyber-Crime Convention enthält Regelungen, die das Abhören von Internetkommunikation in Echtzeit und die Speicherung von Daten ermöglicht.

Das Abkommen ist kein unmittelbares Recht, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag, der in innerstaatliches Recht umgesetzt werden muss.

Ende Mai 2002

Kurz vor der entscheidenden Abstimmung wird eine letzte Änderung der Richtlinie (2002/58/EG) vorgenommen, die sieben Anfügungen zur Richtlinie enthält.

12. Juli 2002

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union unterzeichnen die Richtlinie (2002/58/EG). Die Richtlinie tritt damit in Kraft, die Umsetzung muss bis zum 31.10.2003 erfolgen (Gang der Gesetzgebung).

Die Richtlinie eröffnet den Mietgliedstaaten unter anderem die Möglichkeit Datenspeicherung auf Vorrat und ohne direkten Verdacht zuzulassen, eine derartige Verpflichtung zur Einführung besteht allerdings nicht. In einigen Ländern der EU (England, Frankreich, Italien) werden bereits Speicherungsmaßnahmen durchgeführt, die durch die Richtlinie nachträglich legalisiert werden.

 

Nationale Ebene

27. März 2002

Das Bundesland Niedersachsen legt den "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Vollstreckung freiheitsentziehender Sanktionen" (BR-Drs. 275/02) im Bundesrat vor (Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen). Der Gesetzentwurf wird in den Rechtsausschuss überwiesen.

21. Mai 2002

Der Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundestag den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen. (Empfehlung)

29. Mai 2002

Das Bundesland Niedersachsen stellt den Antrag, einige Änderungen am Gesetzentwurf vorzunehmen (BR-Drs. 275/2/02). Der Antrag wird allerdings abgelehnt.

31. Mai 2002

Der Bundesrat beschließt, den Entwurf in geänderter Fassung im Bundestag einzubringen (Protokoll Bundesratssitzung S. 302 u. 303).

17. Juli 2002

Die Bundesregierung nimmt zum Entwurf des Bundesrates Stellung (BT-Drs. 14/9801 Anlage 2) und gibt den Entwurf an den Bundestag weiter. Dieser hat nun darüber zu entscheiden.

Ende 14. Legislaturperiode

Der Gesetzentwurf kann in der 14. Legislaturperiode nicht mehr abschließend beraten werden. Der Entwurf muss daher in der 15. Legislaturperiode erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden.

September 2003

Bundesjugendministerin Renate Schmidt beruft eine Arbeitsgruppe zum "Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt" ein. Ziel der Arbeitsgruppe ist die Ausarbeitung eines umfassenden Aktionsplans zur Bekämpfung von sexueller Gewalt und Ausbeutung (http://www.hinsehen-handeln-helfen.de/).

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