1999 | Der Europarat arbeitet bereits mehrere Jahre an einem Abkommen zur Cyber-Kriminalität. Dabei werden an der Konvention immer wieder Veränderungen vorgenommen, so dass zahlreiche Fassungen entstehen. |
12. Juli 2000 | Ein erster Entwurf der Richtlinie (2002/58/EG) "über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation" wird von der Europäischen Kommission vorgestellt. Diese Richtlinie soll die am 15.12.1997 verabschiedete Richtlinie 97/66/EG ersetzen. |
Januar 2001 | Die EU-Kommission legt einen eigenen Vorschlag zur Bekämpfung von Computerkriminalität vor. (Vorschlag) |
5. Juli 2001 | Im Deutschen Bundestag findet eine Expertenanhörung zur Cyber-Crime Convention statt. |
11. Juli 2001 | Der Ausschuss für Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten des Europäischen Parlaments stimmt dem Entwurfsbericht zur Richtlinie zu. Der Ausschuss-Bericht enthält insgesamt 99 Änderungsanträge zur Datenschutz-Richtlinie. |
8. November 2001 | In Budapest unterzeichnen 30 Staaten, darunter auch Deutschland, die USA und Japan, das erste Abkommen gegen Cyber-Kriminalität. Diese sogenannte Cyber-Crime Convention enthält Regelungen, die das Abhören von Internetkommunikation in Echtzeit und die Speicherung von Daten ermöglicht. Das Abkommen ist kein unmittelbares Recht, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag, der in innerstaatliches Recht umgesetzt werden muss. |
Ende Mai 2002 | Kurz vor der entscheidenden Abstimmung wird eine letzte Änderung der Richtlinie (2002/58/EG) vorgenommen, die sieben Anfügungen zur Richtlinie enthält. |
12. Juli 2002 | Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union unterzeichnen die Richtlinie (2002/58/EG). Die Richtlinie tritt damit in Kraft, die Umsetzung muss bis zum 31.10.2003 erfolgen (Gang der Gesetzgebung). Die Richtlinie eröffnet den Mietgliedstaaten unter anderem die Möglichkeit Datenspeicherung auf Vorrat und ohne direkten Verdacht zuzulassen, eine derartige Verpflichtung zur Einführung besteht allerdings nicht. In einigen Ländern der EU (England, Frankreich, Italien) werden bereits Speicherungsmaßnahmen durchgeführt, die durch die Richtlinie nachträglich legalisiert werden. |