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Entwicklungsgeschichte

26. Juli 2000

Der Freistaat Bayern stellt einen Gesetzesantrag für den "Entwurf eines Gesetzes für Tariftreueerklärungen". (BR-Drs. 438/00)

21. Dezember 2000

Der Bundesrat beschließt den Gesetzentwurf (BR-Drs. 438/00 Anhang B S.3) beim Deutschen Bundestag einzubringen.

8. Februar 2001

Die Bundesregierung nimmt zum Gesetzentwurf Stellung (BT-Drs. 14/5263 Anlage 2).

Frühjahr 2001

Im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird die Arbeitsgruppe "Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen" eingesetzt. Sie hat die Aufgabe, Möglichkeiten einer verfassungskonformen Tariftreueregelung zu erarbeiten.

26. April 2001

Nordrhein-Westfalen stellt einen Gesetzesantrag für den "Entwurf eines Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen". (BR-Drs. 322/01).

22. Juni 2001

Der Bundesrat beschließt den Gesetzentwurf (BR-Drs. 322/01 Anhang B S. 3) beim Deutschen Bundestag einzubringen.

26. Juli 2001

Die Bundesregierung nimmt zum Gesetzentwurf Stellung (BT-Drs. 14/6752 Anlage 2).

6. September 2001

Die Arbeitsgruppe "Tariftreue bei öffentlichen Aufgaben" legt ihren Bericht vor.

9. November 2001

Der Bundeswirtschaftsminister legt den Referentenentwurf eines "Gesetzes zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen und zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen" vor (Referentenentwurf).

12. Dezember 2001

Das Bundeskabinett stimmt dem Referentenentwurf zu (BT-Drs. 14/7796).

14. Dezember 2001

Die ursprünglich für diesen Tag angesetzte erste Lesung im Bundestag wird abgesetzt.

21. Dezember 2001

Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf (BR-Drs. 1079/01) vor. Dieser Entwurf ist textgleich mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/7796).

25. Januar 2002

Alle drei Entwürfe (BT-Drs. 14/5263, BT-Drs. 14/6752 und BT-Drs. 14/7796) werden in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen.

1. Februar 2002

Der Bundesrat behandelt den Gesetzentwurf der Bundesregierung in seiner Plenarsitzung (BR-Drs. 1079/01 Anhang B). Zwar billigt der Bundesrat die Zielrichtung des Gesetzes, doch fordert er zahlreiche Verbesserungen am Entwurf (Pressemitteilung).

20. Februar 2002

Die Bundesregierung nimmt eine Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates vor (BT-Drs. 14/8285 Anlage 3).

21. Februar 2002

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 14/8285) wird in erster Lesung im Bundestag beraten und in die Ausschüsse überwiesen.

25. Februar 2002

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie führt eine öffentliche Anhörung mit Sachverständigen durch.

1. März 2002

Die für diesen Tag angesetze zweite und dritte Beratung der Entwürfe wird abgesetzt.

24. April 2002

Alle drei Gesetzentwürfe werden in den Ausschüssen behandelt (Beschlussempfehlung).

26. April 2002

Die Gesetzentwürfe (BT-Drs. 14/5263, BT-Drs. 14/6752 und BT-Drs. 14/7796) werden in zweiter und drtter Lesung im Bundestag beraten. Dabei wird der Gesetzentwurf von SPD und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 14/7796) in geänderter Fassung angenommen.

31. Mai 2002

Der Bundesrat behandelt den Gesetzentwurf in seiner Plenarsitzung. Dabei rufen die CDU/CSU-geführten Länder trotz erheblicher Kritik geschlossen den Vermittlungsausschuss an.

12. Juni 2002

Der Vermittlungsausschuss des Bundestages und des Bundesrates beschließt seine Beratungen zum Tariftreuegesetz zu vertagen und eine neue Arbeitsgruppe einzusetzen.

27. Juni 2002

Der Vermittlungsausschuss des Bundesrates behandelt den vom Bundestag beschlossenen Entwurf in seiner Sitzung und bestätigt ihn.

12. Juli 2002

Trotz der Bestätigung des Entwurfes durch den Vermittlungsausschuss scheitert das Tariftreue-Gesetz im Bundesrat.

 

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