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Entwicklungsgeschichte

 

16. Juni 2015

Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD legen einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte vor (BT-Drs. 18/5201),

19. Juni 2015

Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/113, S. 10934B - 10942B).

1. Juli 2015

Vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht zur Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

10. Juli 2015

Der Bundesrat beschließt, keine Einwendungen zu erheben (BR-Drs. 278/15 Beschluss).

10. September 2015

Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/121, S. 11750C - 11751B).

2. Dezember 2015

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/6915).

17. Dezember 2015

Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/146, S. 14419A).

18. Dezember 2015

Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drs. 592/15 Beschluss).

30. Dezember 2015

Das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte und zur Änderung der Finanzgerichtsordnung wird im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl 2015 Teil I Nr. 55, S. 2517, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

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