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Entwicklungsgeschichte

September 2001 Der BGH fordert den Verordnungsgeber in seinem Beschluss auf, die Barwertverordnung bis Ende 2002 zu aktualisieren (NJW 2002, 296). Damit entsteht für die Bundesregierung erstmals konkreter Handlungsbedarf für eine Reform des Versorgungsausgleichs.
Oktober 2002 Das Bundesjustizministerium legt einen Gesetzentwurf zur Neuregelung des Versorgungsausgleichs vor. Wegen der anhaltenden Kritik wird der Entwurf jedoch zurückgezogen.
28. Januar 2003 Die Fraktion der CDU/CSU stellt den Antrag (BT-Drs. 15/354) «Versorgungsausgleich umgehend regeln - Keine Schlechterstellung von Frauen bei der Alterssicherung». Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, eine Neuregelung zum Versorgungsausgleich zu schaffen.
Mai 2003 Die überarbeitete Barwert-Verordnung wird im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2003 in Kraft ( BGBl 2003 Teil I Nr. 21, S. 728, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
Die Verordnung soll lediglich als Übergangsregelung dienen, bis eine umfangreiche Strukturreform des Versorgungsausgleichs erarbeitet ist. Dementsprechend tritt sie zum 31. Mai 2006 außer Kraft.
8. Mai 2003 Der Deutsche Bundestag lehnt den Antrag der CDU/CSU-Fraktion (BT-Drs. 15/354) gemäß der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ab (BT-Drs. 15/953).
11. September 2003 Die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries setzt die Kommission «Strukturreform des Versorgungsausgleichs» ein. Die Kommission soll das gesamte Recht des Versorgungsausgleichs überprüfen und bis Herbst 2004 Empfehlungen für eine Reform abgeben.
17. bis 20. September 2003 Der 15. Familiengerichtstag spricht Empfehlungen für eine Strukturreform des Versorgungsausgleichs an Rechtsberatung und Rechtsprechung aus.
27. Oktober 2004 Die Kommission "Strukturreform des Versorgungsausgleichs" legt ihren Abschlussbericht vor.
3. Mai 2006 Die Bundesregierung erläßt mit Zustimmung des Bundesrats die Dritte Verordnung zur Änderung der Barwertverordnung (siehe BGBl 2006 I Nr. 23, S. 1144, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
1. Juni 2006 Die Dritte Verordnung zur Änderung der Barwertverordnung tritt in Kraft. Da die Verordnung lediglich eine Übergangsregelung darstellt, tritt sie zum 30.06.2008 außer Kraft.
28. Juli 2006 Das Oberlandesgericht Oldenburg hält in seinem Beschluss einen Teil der Regeln zum Ausgleich von Renten und anderen Versorgungsrechten nach der Scheidung von Ehepartnern für verfassungswidrig.
29. August 2007 Das Bundesjustizministerium legt einen Diskussionsentwurf (Quelle: BMJ) für ein Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vor.
21. Dezember 2007 Das Bundesjustizministerium legt eine Ergänzung zu seinem Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs Quelle: BMJ) vor.
21. Mai 2008 Das Bundeskabinett beschließt den Entwurf (Quelle: BMJ) eines Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs. Das materielle Recht und das Verfahrensrecht des Versorgungsausgleichs sollen damit grundlegend neu geregelt werden. Am Grundsatz der Teilung der in der Ehe erworbenen Versorgungen werde aber nichts geändert.
23. Mai 2008 Der Gesetzentwurf der Bundesregierung liegt als Neueingang beim Bundesrat vor (BR-Drs. 343/08) und wird an die zuständigen Bundesratsausschüsse weitergeleitet.
4. Juli 2008 Der Bundesrat nimmt in seiner 846. Sitzung zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BR-Drs. 343/08, zuBR-Drs 343/08) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 343/1/08) Stellung (BR-Drs. 343/08(B)). In dieser Stellungnahme sieht der Bundesrat noch Verbesserungsbedarf am derzeitigen Gesetzentwurf.
20. August 2008 Die Bundesregierung legt einen Gesetzentwurf zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BT-Drs. 16/10144) vor. Dem Gesetzentwurf ist in Anlage 4 die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrats beigefügt.
25. September 2008 Der Bundestag berät den Gesetzentwurf zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BT-Drs. 16/10144) in erster Lesung. Der Entwurf wird zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen.
3. Dezember 2008 Der Gesetzentwurf zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BT-Drs. 16/10144) findet bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschussses die Zustimmung der Sachverständigen. Der Regierungsentwurf sieht vor, künftig jedes Anrecht auf Versorgung zu teilen. Der ausgleichsberechtigte Ehegatte soll einen direkten eigenen Anspruch auf eine Versorgung bei dem Versorgungsträger des ausgleichspflichtigen Ehegatten erhalten.
11. Februar 2009 Der Gesetzentwurf zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BT-Drs. 16/10144) wird vom Rechtsausschuss des Bundestags einstimmig beschlossen.
12. Februar 2009 Der Gesetzentwurf zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BT-Drs. 16/10144) wird im Bundestag in zweiter und dritter Lesung beraten und in der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 16/11903) angenommen.
6. März 2009 Der Bundesrat beschließt in seiner 856. Sitzung, dem vom Bundestag am 12.02.2009 verabschiedeten Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BR-Drs. 128/09, BR-Drs. zu128/09(neu)) unter Berücksichtigung der Empfehlungen seiner Ausschüsse (BR-Drs. 128/1/09) zuzustimmen (BR-Drs. 128/09(B)).
8. April 2009 Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs vom 03.04.2009 wird im Bundesgesetzblatt verkündet (vgl. BGBl. 2009, Teil 1 Nr. 18, S. 700, pdf-Datei, hinterlegt beim Bundesanzeigerverlag).
1. September 2009 Das Gesetz tritt in Kraft.

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