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Entwicklungsgeschichte

29. November 2022Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP übermitteln dem Deutschen Bundestag zwei Gesetzentwürfe:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (BT-Drs. 20/4685)
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften  (BT-Drs. 20/4683).
1. Dezember 2022Der Deutsche Bundestag berät die beiden Gesetzentwürfe in erster Lesung beraten und überweist sie in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
6. Dezember 2022Vor dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags finden öffentliche Anhörungen zu den Gesetzentwürfen statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
14. Dezember 2022Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags stimmt den beiden Gesetzentwürfen zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
15. Dezember 2022Der Deutsche Bundestag berät die beiden Gesetzentwürfe in zweiter und dritter Lesung und nimmt sie in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
16. Dezember 2022Der Deutsche Bundestag leitet die beiden Gesetzesbeschlüsse dem Bundesrat zu (BR-Drs. 662/22 und BR-Drs. 663/22).
 Der Bundesrat beschließt, bei beiden Gesetzen keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
23. Dezember 2022Die Gesetze zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2022 I Nr. 54, S. 2512 und S. 2560).
31. März 2023Der Deutsche Bundestag beschließt Änderungen der Energiepreisbremsen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
26. April 2023Das Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 110).

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