29. November 2022 | Die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP übermitteln dem Deutschen Bundestag zwei Gesetzentwürfe: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (BT-Drs. 20/4685) Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drs. 20/4683). |
1. Dezember 2022 | Der Deutsche Bundestag berät die beiden Gesetzentwürfe in erster Lesung beraten und überweist sie in die Ausschüsse (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags). |
6. Dezember 2022 | Vor dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags finden öffentliche Anhörungen zu den Gesetzentwürfen statt (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
|
14. Dezember 2022 | Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie des Deutschen Bundestags stimmt den beiden Gesetzentwürfen zu (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
|
15. Dezember 2022 | Der Deutsche Bundestag berät die beiden Gesetzentwürfe in zweiter und dritter Lesung und nimmt sie in Ausschussfassung an (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
|
16. Dezember 2022 | Der Deutsche Bundestag leitet die beiden Gesetzesbeschlüsse dem Bundesrat zu (BR-Drs. 662/22 und BR-Drs. 663/22).
|
| Der Bundesrat beschließt, bei beiden Gesetzen keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundesrats).
|
23. Dezember 2022 | Die Gesetze zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme werden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2022 I Nr. 54, S. 2512 und S. 2560).
|
31. März 2023 | Der Deutsche Bundestag beschließt Änderungen der Energiepreisbremsen (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).
|
26. April 2023 | Das Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. 2023 I Nr. 110).
|